Wer ist von der ALV-Beitragspflicht befreit, etwa nach Erreichen des Rentenalters?
Von der Beitragspflicht in der Arbeitslosenversicherung ausgenommen sind insbesondere Arbeitnehmer ab Ende des Monats, in dem sie das Referenzalter nach Artikel 21 Absatz 1 des Bundesgesetzes über die Alters- und Hinterlassenenversicherung erreichen. Ausgenommen sind zudem die im Gesetz ausdrücklich genannten weiteren Personengruppen und die Arbeitgeber für Lohnzahlungen an bestimmte ausgenommene Personen.
Das Bundesgesetz über die obligatorische Arbeitslosenversicherung und die Insolvenzentschädigung bestimmt zunächst, wer beitragspflichtig ist: Arbeitnehmer, die nach dem Bundesgesetz über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts Arbeitnehmer sind, nach dem Bundesgesetz über die Alters- und Hinterlassenenversicherung versichert sind und für Einkommen aus unselbstständiger Tätigkeit beitragspflichtig sind, sowie Arbeitgeber, die nach Artikel 12 des Bundesgesetzes über die Alters- und Hinterlassenenversicherung beitragspflichtig sind. Von dieser Beitragspflicht ausgenommen sind jedoch die im Gesetz genannten Fälle. Für das Erreichen des Rentenalters ist entscheidend: Arbeitnehmer sind ab Ende des Monats ausgenommen, in dem sie das Referenzalter nach Artikel 21 Absatz 1 des Bundesgesetzes über die Alters- und Hinterlassenenversicherung erreichen.[1]
Weitere ausdrücklich genannte Ausnahmen betreffen mitarbeitende Familienglieder nach Artikel 1a Absatz 2 Buchstaben a und b des Bundesgesetzes über die Familienzulagen in der Landwirtschaft, die den selbstständigen Landwirten gleichgestellt sind. Ebenfalls ausgenommen sind Arbeitgeber für Lohnzahlungen an Personen nach den Buchstaben b und c. Ausgenommen sind ferner Arbeitslose für Entschädigungen nach Artikel 22a Absatz 1 und die Arbeitslosenkassen für den entsprechenden Arbeitgeberanteil sowie die nach Artikel 2 des Bundesgesetzes über die Alters- und Hinterlassenenversicherung versicherten Personen. Für die Einordnung ist deshalb zu prüfen, ob die eigene Stellung genau unter eine dieser gesetzlich genannten Gruppen fällt und ab welchem Zeitpunkt die Ausnahme greift.[1]
Diese Antwort fasst den auf Fedlex veröffentlichten Gesetzestext zusammen. Prüfen Sie vor einem Handeln die aktuell in Kraft stehende Fassung der massgebenden Bestimmung und jede spätere Änderung.[1]