SchweizDE

Wer bezahlt im Kanton Glarus die Beiträge an die Familienzulagen?

Im Kanton Glarus werden die Familienzulagen und die jeweiligen Verwaltungskosten je nach Personengruppe finanziert: für Arbeitnehmende und Selbstständigerwerbende durch Beiträge der Arbeitgeber und der Selbstständigerwerbenden, für Nichterwerbstätige durch Beiträge der Nichterwerbstätigen und durch den Kanton. Beiträge der Arbeitgeber dürfen nicht den Arbeitnehmenden belastet werden.

Im Kanton Glarus richtet sich die Finanzierung der Familienzulagen und der jeweiligen Verwaltungskosten nach der betroffenen Gruppe. Für Arbeitnehmende und Selbstständigerwerbende erfolgt die Finanzierung durch Beiträge der Arbeitgeber und der Selbstständigerwerbenden. Für Nichterwerbstätige erfolgt sie durch Beiträge der Nichterwerbstätigen und durch den Kanton. Damit ist klar zu unterscheiden, ob es um Arbeitnehmende, Selbstständigerwerbende oder Nichterwerbstätige geht, weil davon abhängt, wer die Beiträge trägt.[1]

Die Familienausgleichskassen setzen die Beiträge der Arbeitgeber und Selbstständigerwerbenden in Prozenten des AHV-pflichtigen Einkommens fest. Den Beitrag für Nichterwerbstätige setzt der Regierungsrat einheitlich für alle das vorliegende Gesetz vollziehenden Familienausgleichskassen fest. Zusätzlich gilt ausdrücklich, dass die Beiträge der Arbeitgeber nicht den Arbeitnehmenden belastet werden dürfen. Zu prüfen ist deshalb insbesondere, zu welcher Kategorie der Fall gehört und wer den Beitrag festsetzt.[1]

Diese Antwort fasst den zitierten Gesetzestext zusammen, wie er in der Gesetzessammlung des Kantons Glarus veröffentlicht ist. Prüfen Sie vor einem Handeln die aktuell geltende Fassung der Bestimmung und allfällige spätere Änderungen.[1]

Steuern Sie Ihre Administration mit Numezis

Ein überwachter Agent, der diese Regeln im Tagesgeschäft anwendet: Buchhaltung, MWST, Löhne.

Der Numezis-Agent nimmt diese Frage mit Ihrem Firmenkontext auf: belegte Antwort, dann die passende Aktion in Ihrer Verwaltung vorbereitet. Ein kostenloses Konto genügt für den Start — keine Kreditkarte, und Ihre Frage bleibt privat. Schweizer Lohnbuchhaltung entdecken