Darf ein Schweizer Unternehmen die Jahresrechnung in Euro oder auf Englisch erstellen?
Ja, die Jahresrechnung kann in der für die Geschäftstätigkeit wesentlichen Währung und in einer der Landessprachen oder in Englisch erstellt werden. Wird nicht die Landeswährung verwendet, müssen die Werte zusätzlich in der Landeswährung angegeben werden; zudem sind die verwendeten Umrechnungskurse im Anhang offenzulegen und gegebenenfalls zu erläutern.
Zur Währung sagt der zitierte Gesetzestext ausdrücklich: Die Rechnungslegung erfolgt in der Landeswährung oder in der für die Geschäftstätigkeit wesentlichen Währung. Damit ist eine Jahresrechnung in Euro nicht schon deshalb ausgeschlossen, weil Euro keine Landeswährung ist. Entscheidend ist vielmehr, ob Euro für die Geschäftstätigkeit wesentlich ist. Wird nicht die Landeswährung verwendet, verlangt der Text zusätzlich, dass die Werte auch in der Landeswährung angegeben werden. Ausserdem sind die verwendeten Umrechnungskurse im Anhang offenzulegen und gegebenenfalls zu erläutern. Für die praktische Prüfung kommt es daher vor allem darauf an, ob die gewählte Fremdwährung tatsächlich die wesentliche Währung der Geschäftstätigkeit ist und ob die zusätzlichen Angaben in der Landeswährung und im Anhang vollständig gemacht werden.[1]
Zur Sprache ist die Regel klar formuliert: Die Rechnungslegung erfolgt in einer der Landessprachen oder in Englisch. Eine Jahresrechnung auf Englisch ist damit nach dem zitierten Text grundsätzlich zulässig. Der zitierte Artikel verbindet diese Sprachregel mit weiteren formellen Vorgaben zur Jahresrechnung, etwa zur Darstellung und zu den Vorjahreswerten. So sind in der Jahresrechnung neben den Zahlen für das Geschäftsjahr die entsprechenden Werte des Vorjahres anzugeben. Wenn eine Jahresrechnung also auf Englisch und zugleich in einer wesentlichen Fremdwährung erstellt wird, müssen die sprachliche Zulässigkeit, die zusätzlichen Werte in der Landeswährung und die Offenlegung der Umrechnungskurse zusammen eingehalten werden.[1]
Diese Antwort fasst den zitierten Gesetzestext in der auf Fedlex veröffentlichten Fassung zusammen. Prüfen Sie vor jedem Handeln die aktuell in Kraft stehende Bestimmung und jede spätere Änderung.[1]