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Was steht im Zahlungsbefehl und welche Fristen erhält der Schuldner?

Im Zahlungsbefehl stehen die Angaben des Betreibungsbegehrens sowie die Aufforderung, die Forderung samt Betreibungskosten binnen 20 Tagen zu bezahlen oder bei einer Betreibung auf Sicherheitsleistung sicherzustellen. Zudem wird mitgeteilt, dass ein Rechtsvorschlag innerhalb zehn Tagen nach Zustellung zu erklären ist; sonst kann die Betreibung fortgesetzt werden.

Der Zahlungsbefehl wird nach Empfang des Betreibungsbegehrens vom Betreibungsamt erlassen. Sein Inhalt ist gesetzlich festgelegt: Er enthält die Angaben des Betreibungsbegehrens. Weiter enthält er die Aufforderung, binnen 20 Tagen den Gläubiger für die Forderung samt Betreibungskosten zu befriedigen oder, falls die Betreibung auf Sicherheitsleistung geht, sicherzustellen. Damit nennt der Zahlungsbefehl nicht nur die geltend gemachte Forderung, sondern auch die Zahlungs- oder Sicherstellungspflicht und die dafür vorgesehene Frist.[1]

Zusätzlich muss der Zahlungsbefehl mitteilen, dass der Schuldner, welcher die Forderung oder einen Teil derselben oder das Recht, sie auf dem Betreibungswege geltend zu machen, bestreiten will, innerhalb zehn Tagen nach Zustellung des Zahlungsbefehls dem Betreibungsamte dies zu erklären hat; das ist der Rechtsvorschlag. Ebenfalls enthält der Zahlungsbefehl die Androhung, dass die Betreibung ihren Fortgang nehmen werde, wenn der Schuldner weder dem Zahlungsbefehl nachkommt noch Rechtsvorschlag erhebt. Für die Prüfung im Einzelfall ist deshalb besonders wichtig, im zugestellten Zahlungsbefehl die Angaben zum Begehren sowie die beiden Fristen und den Zeitpunkt der Zustellung genau nachzusehen.[1]

  • Frist zur Befriedigung der Forderung samt Betreibungskosten oder zur Sicherstellung: binnen 20 Tagen.
  • Frist für den Rechtsvorschlag: innerhalb zehn Tagen nach Zustellung des Zahlungsbefehls.
  • Folge bei Untätigkeit laut Zahlungsbefehl: Die Betreibung kann ihren Fortgang nehmen.

[1]

Diese Antwort fasst den zitierten Gesetzestext in der auf Fedlex veröffentlichten Fassung zusammen. Prüfen Sie vor jedem Handeln die aktuell in Kraft stehende Bestimmung und jede spätere Änderung.[1]

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