SchweizDE

Wer trägt die Betreibungskosten, Gläubiger oder Schuldner?

Der Schuldner trägt die Betreibungskosten. Der Gläubiger muss diese Kosten jedoch vorschiessen. Ist der Vorschuss nicht geleistet, kann das Betreibungsamt die Betreibungshandlung einstweilen unterlassen und den Gläubiger darüber anzeigen. Aus Zahlungen des Schuldners ist der Gläubiger berechtigt, die Betreibungskosten vorab zu erheben.

Das Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs bestimmt: Der Schuldner trägt die Betreibungskosten. Gleichzeitig sind diese Kosten vom Gläubiger vorzuschiessen. Damit trennt das Gesetz zwischen der endgültigen Kostentragung und der vorgängigen Finanzierung des Verfahrens. Für die Praxis ist deshalb zu prüfen, ob es um die Frage geht, wer die Kosten am Ende trägt, oder darum, wer sie zunächst an das Betreibungsamt bezahlen muss.[1]

Wird der Vorschuss nicht geleistet, kann das Betreibungsamt unter Anzeige an den Gläubiger die Betreibungshandlung einstweilen unterlassen. Das Gesetz ordnet damit an, dass fehlende Vorschusszahlung die Fortsetzung einzelner Betreibungshandlungen hindern kann. Zahlt der Schuldner, ist der Gläubiger berechtigt, von diesen Zahlungen die Betreibungskosten vorab zu erheben. Zu prüfen ist daher insbesondere, ob ein Vorschuss verlangt wurde, ob er geleistet ist und ob bereits Zahlungen des Schuldners eingegangen sind, aus denen die Kosten vorab erhoben werden können.[1]

Diese Antwort fasst den auf Fedlex veröffentlichten zitierten Gesetzestext zusammen. Prüfen Sie vor jedem Handeln die aktuell in Kraft stehende Bestimmung und jede spätere Änderung, bevor Sie sich darauf verlassen.[1]

Steuern Sie Ihre Administration mit Numezis

Ein überwachter Agent, der diese Regeln im Tagesgeschäft anwendet: Buchhaltung, MWST, Löhne.

Der Numezis-Agent nimmt diese Frage mit Ihrem Firmenkontext auf: belegte Antwort, dann die passende Aktion in Ihrer Verwaltung vorbereitet. Ein kostenloses Konto genügt für den Start — keine Kreditkarte, und Ihre Frage bleibt privat. Buchhaltung entdecken

Wer trägt die Betreibungskosten, Gläubiger oder Schuldner? | Numezis