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Kunde zahlt trotz Mahnung nicht: Darf man eine Nachfrist setzen und vom Vertrag zurücktreten?

Ja, bei zweiseitigen Verträgen darf der Gläubiger, wenn der Schuldner im Verzug ist, eine angemessene Frist zur nachträglichen Erfüllung ansetzen. Wird auch bis zum Ablauf dieser Frist nicht erfüllt, kann er unter den im Gesetz genannten Voraussetzungen unverzüglich auf die nachträgliche Leistung verzichten und vom Vertrag zurücktreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen.

Nach dem zitierten Gesetzestext ist bei zweiseitigen Verträgen zunächst entscheidend, dass sich der Schuldner im Verzug befindet. In diesem Fall ist der Gläubiger berechtigt, eine angemessene Frist zur nachträglichen Erfüllung anzusetzen oder durch die zuständige Behörde ansetzen zu lassen. Für Ihre Frage bedeutet das: Eine Nachfrist ist grundsätzlich vorgesehen, wenn trotz Mahnung nicht bezahlt wird, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen des Verzugs bei einem zweiseitigen Vertrag erfüllt sind. Ob die gesetzte Frist angemessen ist, muss am konkreten Vertrag und an der geschuldeten Leistung geprüft werden; der zitierte Text nennt dafür keine feste Dauer.[1]

Erfolgt auch bis zum Ablauf dieser Nachfrist keine Erfüllung, eröffnet der zitierte Text mehrere Möglichkeiten. Der Gläubiger kann weiterhin auf Erfüllung nebst Schadenersatz wegen Verspätung klagen. Stattdessen kann er aber auch, wenn er es unverzüglich erklärt, auf die nachträgliche Leistung verzichten und entweder Ersatz des aus der Nichterfüllung entstandenen Schadens verlangen oder vom Vertrage zurücktreten. Ein Rücktritt ist nach diesem Wortlaut also nicht schon allein wegen der Mahnung vorgesehen, sondern erst nach Verzug, Ansetzung einer angemessenen Nachfrist und ausbleibender Erfüllung bis zu deren Ablauf; zudem verlangt der Text für den Verzicht auf die nachträgliche Leistung eine unverzügliche Erklärung.[1]

Diese Antwort fasst den zitierten Gesetzestext in der auf Fedlex veröffentlichten Fassung zusammen. Prüfen Sie vor jedem Vorgehen die aktuell in Kraft stehende Bestimmung und jede spätere Änderung, bevor Sie handeln.[1]

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