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In welchen Sprachen muss die Bedienungsanleitung eines in der Schweiz verkauften Produkts sein?

Grundsätzlich muss die Betriebs-, Bedienungs- und Wartungsanleitung in der schweizerischen Amtssprache des Landesteiles abgefasst sein, in dem das Produkt voraussichtlich verwendet wird. Warn- und Sicherheitshinweise in Textform müssen in allen schweizerischen Amtssprachen vorliegen; statt Text sind auch Symbole möglich, wenn damit eine genügende Information sichergestellt ist.

Für in der Schweiz angebotene Produkte knüpft die Sprachregel an den voraussichtlichen Verwendungsort an. Die Betriebs-, Bedienungs- und Wartungsanleitungen sowie Informationsbroschüren müssen in der schweizerischen Amtssprache des Landesteiles abgefasst sein, in dem das Produkt voraussichtlich verwendet wird. Für ein Produkt, das in mehreren Landesteilen verwendet werden soll, ist deshalb sorgfältig zu prüfen, welche Amtssprachen die betroffenen Landesteile abdecken. Die Vorschrift betrifft nicht nur die eigentliche Bedienungsanleitung, sondern ausdrücklich auch Betriebs-, Wartungsanleitungen und Informationsbroschüren.[1]

Strenger ist die Regel für Warn- und Sicherheitshinweise in Textform: Diese müssen in allen schweizerischen Amtssprachen abgefasst sein. Der zitierte Text lässt aber zu, anstelle der Textform Symbole zu verwenden, wenn damit eine genügende Information sichergestellt ist. Eine besondere Ausnahme gilt für Installations- und Instandhaltungsanleitungen, wenn diese Arbeiten ausschliesslich von Fachpersonal des Herstellers oder seines in der Schweiz niedergelassenen Vertreters ausgeführt werden: Dann kann die Anleitung zu diesen Arbeiten in der Sprache abgefasst sein, die das betreffende Fachpersonal versteht. Unternehmen sollten daher getrennt prüfen, welche Unterlagen für Endnutzer bestimmt sind, welche Warnhinweise Text enthalten und ob die enge Ausnahme für Fachpersonal tatsächlich vollständig erfüllt ist.[1]

Diese Antwort fasst den zitierten Rechtstext in der auf Fedlex veröffentlichten Fassung zusammen. Prüfen Sie vor einem Vorgehen die aktuell geltende Bestimmung und jede spätere Änderung.[1]

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Sprachen der Bedienungsanleitung in der Schweiz | Numezis