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Wo werden Handelsregistereinträge publiziert und ab wann sind sie wirksam?

Handelsregistereinträge werden elektronisch im Schweizerischen Handelsamtsblatt veröffentlicht. Nach dem zitierten Gesetz werden sie mit der Veröffentlichung wirksam; auch die gesetzlich vorgesehenen Veröffentlichungen erfolgen dort elektronisch.

Das zitierte Gesetz sagt ausdrücklich, wo die Publikation erfolgt: Einträge ins Handelsregister werden im Schweizerischen Handelsamtsblatt elektronisch veröffentlicht. Dieselbe Bestimmung hält auch fest, ab wann die Wirkung eintritt: Sie werden mit der Veröffentlichung wirksam. Für die Frage nach Ort und Zeitpunkt der Wirksamkeit ist damit die elektronische Veröffentlichung im Schweizerischen Handelsamtsblatt der massgebliche Anknüpfungspunkt.[1]

Die Regel erfasst nach dem Wortlaut nicht nur Handelsregistereinträge selbst. Ebenso erfolgen alle gesetzlich vorgesehenen Veröffentlichungen elektronisch im Schweizerischen Handelsamtsblatt. Wenn Sie einen konkreten Eintrag prüfen wollen, ist deshalb vorsichtig zu verifizieren, ob die Veröffentlichung dort tatsächlich erfolgt ist und in welcher veröffentlichten Fassung sie erscheint; nach dem zitierten Text knüpft die Wirksamkeit an die Veröffentlichung an.[1]

Diese Antwort fasst den zitierten Gesetzestext in der auf Fedlex veröffentlichten Fassung zusammen. Prüfen Sie vor weiterem Handeln die aktuell in Kraft stehende Bestimmung und jede spätere Änderung, bevor Sie sich darauf verlassen.[1]

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