Welche Unterlagen braucht das Handelsregister für ein Opting-out?
Für den Eintrag eines Opting-out verlangt das Handelsregisteramt mit der Anmeldung eine Erklärung zum Verzicht auf eine eingeschränkte Revision. Diese Erklärung muss bestimmte Voraussetzungen bestätigen, das Datum des Beginns des Geschäftsjahres nennen und von mindestens einem Mitglied des Verwaltungsrats unterzeichnet sein. Zudem sind mehrere Belege beizulegen, insbesondere Jahresrechnung, Protokoll zur Genehmigung, gegebenenfalls der Revisionsbericht sowie die Verzichtserklärungen der Aktionärinnen und Aktionäre oder das massgebliche Generalversammlungsprotokoll.
Mit der Anmeldung zur Eintragung des Verzichts ist eine Erklärung einzureichen. Darin muss bestätigt werden, dass die Gesellschaft die Voraussetzungen für die Pflicht zur ordentlichen Revision nicht erfüllt, nicht mehr als zehn Vollzeitstellen im Jahresdurchschnitt hat und sämtliche Aktionärinnen und Aktionäre auf eine eingeschränkte Revision verzichtet haben. Die Erklärung muss zudem das Datum des Beginns des Geschäftsjahres enthalten, ab welchem der Verzicht gilt, und von mindestens einem Mitglied des Verwaltungsrats unterzeichnet sein. Diese Erklärung kann bereits bei der Gründung abgegeben werden.[1]
- Beizulegen ist die von der Generalversammlung genehmigte Jahresrechnung des letzten abgelaufenen Geschäftsjahres.
- Beizulegen ist das Protokoll betreffend die Genehmigung der Jahresrechnung oder ein Auszug davon.
- Gegebenenfalls ist der Revisionsbericht betreffend das letzte abgelaufene Geschäftsjahr beizulegen.
- Beizulegen sind die Verzichtserklärungen der Aktionärinnen und Aktionäre oder das massgebliche Protokoll der Generalversammlung.
Zusätzlich ist zu prüfen, ob der Verwaltungsrat die Statuten anpassen muss und ob dem Handelsregisteramt die Löschung oder die Eintragung der Revisionsstelle anzumelden ist. Das ist nicht als weiterer Standardbeleg formuliert, kann aber im Zusammenhang mit dem Opting-out erforderlich werden. Wichtig ist deshalb, nicht nur die eigentlichen Unterlagen zur Verzichtserklärung zusammenzustellen, sondern auch zu kontrollieren, ob wegen der bisherigen Revisionsstelle oder wegen statutarischer Regelungen weitere Anmeldeschritte nötig sind.[1]
Diese Antwort fasst den auf Fedlex veröffentlichten Gesetzestext zusammen. Prüfen Sie vor jedem Vorgehen die aktuell geltende Fassung der Bestimmung und jede spätere Änderung, bevor Sie sich darauf verlassen.[1]