Unter welchen Voraussetzungen darf eine AG eine Dividende ausschütten?
Eine Aktiengesellschaft darf Dividenden nur aus dem Bilanzgewinn und aus hierfür gebildeten Reserven ausrichten. Dividenden dürfen erst festgesetzt werden, nachdem die Zuweisungen an die gesetzliche Gewinnreserve und an die freiwilligen Gewinnreserven erfolgt sind; für das Aktienkapital dürfen keine Zinse bezahlt werden.
Für eine Aktiengesellschaft gilt: Dividenden dürfen nur aus dem Bilanzgewinn und aus hierfür gebildeten Reserven ausgerichtet werden. Damit knüpft das Obligationenrecht die Ausschüttung an Mittel, die als Bilanzgewinn ausgewiesen sind oder als Reserven für diesen Zweck gebildet wurden. Zugleich bestimmt das Gesetz, dass für das Aktienkapital keine Zinse bezahlt werden.[1]
Bevor eine Dividende festgesetzt wird, müssen die Zuweisungen an die gesetzliche Gewinnreserve und an die freiwilligen Gewinnreserven erfolgt sein. Für die Praxis bedeutet das: Vor einem Dividendenbeschluss ist zu prüfen, ob diese Zuweisungen vorgenommen wurden und ob die vorgesehene Ausschüttung tatsächlich aus Bilanzgewinn oder aus hierfür gebildeten Reserven stammt. Erst danach darf die Dividende festgesetzt werden.[1]
Diese Zusammenfassung gibt den auf Fedlex veröffentlichten Gesetzestext wieder. Prüfen Sie vor jedem Handeln die aktuell in Kraft stehende Fassung der Bestimmung und jede spätere Änderung.[1]