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Wie muss eine Anmeldung beim Handelsregister unterzeichnet werden?

Soweit die Gesetzgebung nichts anderes bestimmt, muss die Anmeldung von den nach Artikel 17 zuständigen Personen unterzeichnet sein. Auf Papier erfolgt die Unterzeichnung beim Handelsregisteramt oder mit beglaubigten Unterschriften; elektronisch ist eine qualifizierte elektronische Signatur mit qualifiziertem elektronischem Zeitstempel erforderlich. Für Papieranmeldungen und elektronische Anmeldungen gelten dabei unterschiedliche Nachweise und Ausnahmen.

Grundsätzlich muss die Anmeldung von den Personen unterzeichnet sein, die nach Artikel 17 zur Anmeldung befugt sind, sofern die Gesetzgebung nichts anderes bestimmt. Für Anmeldungen auf Papier gilt: Sie sind entweder beim Handelsregisteramt zu unterzeichnen oder mit den beglaubigten Unterschriften einzureichen. Von der Beglaubigung ausgenommen sind Unterschriften bevollmächtigter Dritter sowie Unterschriften, die schon früher in beglaubigter Form für die gleiche Rechtseinheit eingereicht wurden. Bestehen begründete Zweifel an der Echtheit einer Unterschrift, kann das Handelsregisteramt dennoch eine Beglaubigung verlangen. Vor dem Einreichen sollte deshalb geprüft werden, wer unterzeichnen muss und ob eine Beglaubigung erforderlich ist oder eine genannte Ausnahme greift.[1]

Wird die Anmeldung direkt beim Handelsregisteramt unterzeichnet, ist die Identität mit einem gültigen Pass, einer gültigen Identitätskarte oder einem gültigen schweizerischen Ausländerausweis nachzuweisen. Für elektronische Anmeldungen gilt eine andere Formvorgabe: Sie müssen mit einer qualifizierten elektronischen Signatur mit qualifiziertem elektronischem Zeitstempel nach Artikel 2 Buchstaben e und j ZertES unterzeichnet sein. Unter Vorbehalt von Artikel 21 müssen die eigenhändigen Unterschriften der Personen, welche die Anmeldung unterzeichnen, in diesem Fall nicht hinterlegt werden. Vor dem Vorgehen sollte daher insbesondere geprüft werden, ob die Anmeldung auf Papier oder elektronisch eingereicht wird und welche Form der Unterzeichnung dafür genau verlangt ist.[1]

Diese Zusammenfassung gibt den zitierten Rechtstext wieder, wie er auf Fedlex veröffentlicht ist. Prüfen Sie vor jedem Handeln die aktuell in Kraft stehende Bestimmung und jede spätere Änderung.[1]

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