Welche Unterlagen braucht es für den Handelsregistereintrag einer neuen GmbH?
Für die Eintragung der Gründung einer GmbH sind mit der Anmeldung insbesondere die öffentliche Urkunde über den Errichtungsakt und die Statuten einzureichen. Je nach Ausgestaltung kommen weitere Belege hinzu, etwa Annahmeerklärungen für Wahlen, Beschlüsse zur Geschäftsführung oder Vertretung, eine Bankbescheinigung bei Bareinlagen sowie gegebenenfalls eine Domizilerklärung.
Mit der Anmeldung zur Eintragung der Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung sind dem Handelsregisteramt zwingend bestimmte Grundbelege einzureichen. Genannt werden die öffentliche Urkunde über den Errichtungsakt und die Statuten. Zusätzlich verlangt die Verordnung je nach konkreter Organisation der GmbH weitere Unterlagen: falls die Funktion der Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer auf einer Wahl beruht, einen Nachweis über die Annahme der Wahl; gegebenenfalls einen Nachweis über die Annahme der Wahl durch die gesetzlich vorgeschriebene Revisionsstelle; sowie gegebenenfalls Beschlüsse über den Vorsitz der Geschäftsführung und über die Ernennung weiterer zur Vertretung berechtigter Personen. Zu prüfen ist daher nicht nur, was immer einzureichen ist, sondern auch, welche organisatorischen Entscheide bei der Gründung tatsächlich getroffen wurden und ob dafür ein eigener Beleg verlangt wird.[1]
- Bei Bareinlagen ist eine Bescheinigung einzureichen, aus der ersichtlich ist, bei welcher Bank die Einlagen hinterlegt sind, sofern die Bank in der öffentlichen Urkunde nicht genannt wird.
- Im Fall von Artikel 117 Absatz 3 ist die Erklärung der Domizilhalterin oder des Domizilhalters erforderlich, dass sie oder er der Gesellschaft ein Rechtsdomizil am Ort von deren Sitz gewährt.
- Für Angaben, die bereits in der öffentlichen Urkunde über den Errichtungsakt festgehalten sind, ist kein zusätzlicher Beleg erforderlich.
- Bestehen Sacheinlagen, Verrechnungstatbestände oder besondere Vorteile, gilt Artikel 43 Absatz 3 sinngemäss. Dafür sind die dort massgebenden Anforderungen vollständig zu prüfen, statt einzelne Unterlagen zu vermuten oder wegzulassen.
Diese Zusammenfassung gibt den zitierten Rechtstext wieder, wie er auf Fedlex veröffentlicht ist. Prüfen Sie vor jedem Handeln die aktuell in Kraft stehende Fassung der Bestimmung und jede spätere Änderung, bevor Sie sich darauf verlassen.[1]