Wie viel Aktienkapital braucht man mindestens für eine AG?
Für eine AG beträgt das Aktienkapital mindestens 100 000 Franken. Zulässig ist auch ein Aktienkapital in einer für die Geschäftstätigkeit wesentlichen ausländischen Währung, wenn es zum Zeitpunkt der Errichtung einem Gegenwert von mindestens 100 000 Franken entspricht.
Für die AG gilt als Mindestgrenze: Das Aktienkapital beträgt mindestens 100 000 Franken. Diese Untergrenze ist die zentrale gesetzliche Vorgabe für die Kapitalhöhe. Neben einem in Franken lautenden Aktienkapital ist auch ein Aktienkapital in einer für die Geschäftstätigkeit wesentlichen ausländischen Währung zulässig. In diesem Fall muss es zum Zeitpunkt der Errichtung einem Gegenwert von mindestens 100 000 Franken entsprechen. Zu prüfen ist deshalb nicht nur die nominelle Währung, sondern auch, ob die gewählte ausländische Währung für die Geschäftstätigkeit wesentlich ist und ob der erforderliche Gegenwert im Errichtungszeitpunkt erreicht wird.[1]
Lautet das Aktienkapital auf eine ausländische Währung, müssen Buchführung und Rechnungslegung in derselben Währung erfolgen. Zudem legt der Bundesrat fest, welche Währungen zulässig sind. Ein späterer Wechsel der Währung ist möglich: Die Generalversammlung kann den Wechsel auf den Beginn eines Geschäftsjahrs beschliessen. Dann passt der Verwaltungsrat die Statuten an, stellt fest, dass die Voraussetzungen für die ausländische Währung erfüllt sind, und hält den angewandten Umrechnungskurs fest. Die Beschlüsse der Generalversammlung und des Verwaltungsrats müssen öffentlich beurkundet werden. Vor einem Vorgehen mit ausländischer Währung sollte daher insbesondere geprüft werden, ob die gewählte Währung zulässig ist und ob die formellen Anforderungen eingehalten werden.[1]
Diese Antwort fasst den zitierten Gesetzestext in der auf Fedlex veröffentlichten Fassung zusammen. Prüfen Sie vor jedem Handeln die aktuell geltende Bestimmung und jede spätere Änderung.[1]