Ist Videoüberwachung am Arbeitsplatz in der Schweiz erlaubt?
Videoüberwachung am Arbeitsplatz ist nach der Verordnung 3 zum Arbeitsgesetz nicht erlaubt, wenn sie das Verhalten der Arbeitnehmer am Arbeitsplatz überwachen soll. Sind Überwachungs- oder Kontrollsysteme aus andern Gründen erforderlich, sind sie insbesondere so zu gestalten und anzuordnen, dass Gesundheit und Bewegungsfreiheit der Arbeitnehmer nicht beeinträchtigt werden.
Die Verordnung 3 zum Arbeitsgesetz bestimmt: Überwachungs- und Kontrollsysteme, die das Verhalten der Arbeitnehmer am Arbeitsplatz überwachen sollen, dürfen nicht eingesetzt werden. Für Videoüberwachung am Arbeitsplatz ist damit entscheidend, welchem Zweck das System dienen soll. Geht es darum, das Verhalten der Arbeitnehmer am Arbeitsplatz zu überwachen, ist der Einsatz nicht zulässig. Die Regel erfasst Überwachungs- und Kontrollsysteme allgemein und knüpft an den Überwachungszweck in Bezug auf das Verhalten am Arbeitsplatz an.[1]
Sind Überwachungs- oder Kontrollsysteme aus andern Gründen erforderlich, stellt die Verordnung Anforderungen an ihre Ausgestaltung und Anordnung. Sie sind insbesondere so zu gestalten und anzuordnen, dass die Gesundheit und die Bewegungsfreiheit der Arbeitnehmer dadurch nicht beeinträchtigt werden. Vor einem Einsatz ist deshalb zu prüfen, aus welchem andern Grund das System erforderlich sein soll und ob Gestaltung und Platzierung diese beiden Schutzanforderungen einhalten. Massgeblich sind dabei sowohl die konkrete Anordnung des Systems am Arbeitsplatz als auch seine praktische Ausgestaltung.[1]
Diese Antwort fasst den auf Fedlex veröffentlichten Gesetzestext zusammen. Prüfen Sie vor weiterem Handeln die aktuell in Kraft stehende Fassung der Bestimmung und jede spätere Änderung.[1]