Haben Angestellte Anspruch auf bezahlten Urlaub, um ein krankes Kind zu betreuen?
Ja. Die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer hat Anspruch auf bezahlten Urlaub für die Zeit, die zur Betreuung eines Familienmitglieds mit gesundheitlicher Beeinträchtigung notwendig ist; der Urlaub beträgt jedoch höchstens drei Tage pro Ereignis und höchstens zehn Tage pro Jahr.
Das Obligationenrecht bestimmt: Die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer hat Anspruch auf bezahlten Urlaub für die Zeit, die zur Betreuung eines Familienmitglieds mit gesundheitlicher Beeinträchtigung notwendig ist. Ein krankes Kind fällt als Familienmitglied unter diese Regel. Der Anspruch betrifft die notwendige Betreuungszeit und ist als bezahlter Urlaub ausgestaltet.[1]
Für den Umfang setzt das Gesetz zwei Grenzen: Der Urlaub beträgt höchstens drei Tage pro Ereignis und höchstens zehn Tage pro Jahr. Zu prüfen sind deshalb im konkreten Arbeitsverhältnis insbesondere, ob die Betreuung notwendig ist, ob es sich um ein Familienmitglied handelt und wie viele Tage für das Ereignis sowie im laufenden Jahr bereits beansprucht wurden.[1]
Diese Antwort fasst den auf Fedlex veröffentlichten Gesetzestext zusammen. Prüfen Sie vor einem Handeln die aktuell geltende Fassung der Bestimmung und allfällige spätere Änderungen.[1]