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Muss ein Angestellter Überstunden leisten?

Ja, aber nicht grenzenlos. Überstunden sind zu leisten, wenn sie notwendig werden und soweit sie geleistet werden können und nach Treu und Glauben zumutbar sind. Für Ausgleich und Bezahlung gelten zusätzliche Regeln.

Ein Angestellter muss Überstunden nicht in jedem Fall leisten. Die Pflicht entsteht nur, wenn gegenüber dem zeitlichen Umfang der Arbeit, der verabredet oder üblich oder durch Normalarbeitsvertrag oder Gesamtarbeitsvertrag bestimmt ist, die Leistung von Überstundenarbeit notwendig wird. Selbst dann besteht die Pflicht nur soweit, als die Überstunden geleistet werden können und sie nach Treu und Glauben zugemutet werden können. Entscheidend sind also mehrere Bedingungen zugleich: Es muss überhaupt um Überstunden gegenüber der vereinbarten oder üblichen Arbeitszeit gehen, diese Mehrarbeit muss notwendig sein, und die Leistung muss sowohl möglich als auch zumutbar sein. Ob diese Voraussetzungen erfüllt sind, sollte anhand der konkreten Arbeitszeitregelung und der Umstände geprüft werden.[1]

Für den Umgang mit geleisteten Überstunden nennt das Gesetz zwei Wege. Im Einverständnis mit dem Arbeitnehmer kann der Arbeitgeber die Überstundenarbeit innert eines angemessenen Zeitraumes durch Freizeit von mindestens gleicher Dauer ausgleichen. Erfolgt kein solcher Ausgleich durch Freizeit und ist nichts anderes schriftlich verabredet oder durch Normalarbeitsvertrag oder Gesamtarbeitsvertrag bestimmt, hat der Arbeitgeber für die Überstundenarbeit Lohn zu entrichten. Dieser bemisst sich nach dem Normallohn samt einem Zuschlag von mindestens einem Viertel. Für die praktische Prüfung ist daher wichtig, ob eine schriftliche Abrede besteht oder ob ein Normalarbeitsvertrag oder Gesamtarbeitsvertrag etwas anderes vorsieht.[1]

Diese Antwort fasst den zitierten Gesetzestext in der auf Fedlex veröffentlichten Fassung zusammen. Prüfen Sie vor weiterem Handeln die aktuell in Kraft stehende Bestimmung und jede spätere Änderung, bevor Sie sich darauf verlassen.[1]

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