Wie müssen Überstunden in der Schweiz bezahlt werden?
Nach Art. 321c OR sind Überstunden grundsätzlich mit Lohn nach dem Normallohn samt einem Zuschlag von mindestens einem Viertel zu bezahlen, wenn sie nicht durch Freizeit von mindestens gleicher Dauer ausgeglichen werden und nichts anderes schriftlich verabredet oder durch Normalarbeitsvertrag oder Gesamtarbeitsvertrag bestimmt ist.
Überstunden liegen im Rahmen von Art. 321c OR vor, wenn gegenüber dem zeitlichen Umfang der Arbeit, der verabredet oder üblich oder durch Normalarbeitsvertrag oder Gesamtarbeitsvertrag bestimmt ist, zusätzliche Arbeit notwendig wird. Für die Bezahlung ist entscheidend: Werden diese Überstunden nicht durch Freizeit ausgeglichen, hat der Arbeitgeber dafür Lohn zu entrichten, der sich nach dem Normallohn samt einem Zuschlag von mindestens einem Viertel bemisst. Diese gesetzliche Regel gilt jedoch nur, soweit nicht etwas anderes schriftlich verabredet oder durch Normalarbeitsvertrag oder Gesamtarbeitsvertrag bestimmt ist. Zu prüfen ist daher immer, welcher Arbeitsumfang massgeblich ist und ob eine abweichende schriftliche Regelung oder ein einschlägiger Vertrag besteht.[1]
Statt einer Auszahlung kann Überstundenarbeit im Einverständnis mit dem Arbeitnehmer innert eines angemessenen Zeitraumes durch Freizeit von mindestens gleicher Dauer ausgeglichen werden. Fehlt dieses Einverständnis oder erfolgt kein solcher Ausgleich, bleibt es bei der Lohnpflicht nach Art. 321c OR. Die Vorschrift verbindet die Vergütung also mit klaren Bedingungen: Ausgleich durch Freizeit ist möglich, aber nur im Einverständnis mit dem Arbeitnehmer; ohne Ausgleich ist grundsätzlich der Normallohn samt Zuschlag geschuldet, sofern keine zulässige abweichende Regelung eingreift. Vor einem Vorgehen sollte deshalb geprüft werden, ob Überstunden tatsächlich angeordnet oder notwendig waren, ob ein Freizeitausgleich vereinbart wurde und ob schriftliche Abreden, ein Normalarbeitsvertrag oder ein Gesamtarbeitsvertrag etwas anderes vorsehen.[1]
Diese Antwort fasst den zitierten Gesetzestext in der auf Fedlex veröffentlichten Fassung zusammen. Prüfen Sie vor einem Handeln die aktuell in Kraft stehende Bestimmung und jede spätere Änderung.[1]