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Wie viele Wochen Ferien haben Angestellte ab 50 gesetzlich mindestens?

Gesetzlich sind mindestens vier Wochen Ferien pro Dienstjahr vorgesehen. Fünf Wochen gelten für Arbeitnehmer bis zum vollendeten 20. Altersjahr; für Angestellte ab 50 nennt die Regel weiterhin wenigstens vier Wochen pro Dienstjahr.

Nach dem Obligationenrecht (OR) hat der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer jedes Dienstjahr wenigstens vier Wochen Ferien zu gewähren. Für Arbeitnehmer bis zum vollendeten 20. Altersjahr beträgt der gesetzliche Mindestanspruch wenigstens fünf Wochen. Für Angestellte ab 50 ergibt sich aus dieser Regel damit ein gesetzlicher Mindestanspruch von wenigstens vier Wochen pro Dienstjahr.[1]

Besteht das Arbeitsverhältnis in einem Dienstjahr nicht während des ganzen Jahres, sind die Ferien entsprechend der Dauer des Arbeitsverhältnisses im betreffenden Dienstjahr zu gewähren. Zu prüfen ist deshalb neben dem Alter vor allem, ob ein vollständiges oder ein unvollständiges Dienstjahr vorliegt und ob ein Arbeitsvertrag, ein Gesamtarbeitsvertrag oder ein Personalreglement mehr Ferien vorsieht.[1]

Diese Antwort fasst den auf Fedlex veröffentlichten zitierten Gesetzestext zusammen. Prüfen Sie vor einem Handeln die aktuell in Kraft stehende Fassung der Bestimmung und jede spätere Änderung.[1]

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