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Muss Sonntagsarbeit mit Freizeit kompensiert werden?

Ja, Sonntagsarbeit muss ausgeglichen werden. Bei einer Dauer bis zu fünf Stunden ist sie durch Freizeit auszugleichen. Dauert sie länger als fünf Stunden, ist in der vorhergehenden oder der nachfolgenden Woche ein Ersatzruhetag von mindestens 24 aufeinander folgenden Stunden zu gewähren, der auf einen Arbeitstag fällt und im Anschluss an die tägliche Ruhezeit liegt.

Das Gesetz unterscheidet nach der Dauer der Sonntagsarbeit. Sonntagsarbeit von einer Dauer bis zu fünf Stunden ist durch Freizeit auszugleichen. Dauert sie länger als fünf Stunden, genügt nicht irgendeine Freizeit: Dann ist während der vorhergehenden oder der nachfolgenden Woche im Anschluss an die tägliche Ruhezeit ein auf einen Arbeitstag fallender Ersatzruhetag von mindestens 24 aufeinander folgenden Stunden zu gewähren.[1]

Daneben gilt als Grundregel, dass innert zweier Wochen wenigstens einmal ein ganzer Sonntag als wöchentlicher Ruhetag unmittelbar vor oder nach der täglichen Ruhezeit freigegeben werden muss. Vorbehalten bleibt Artikel 24. Für die praktische Prüfung ist daher insbesondere zu klären, wie lange die Sonntagsarbeit gedauert hat, ob der Ausgleich als blosse Freizeit oder als Ersatzruhetag geschuldet ist und ob der Ersatzruhetag zeitlich in der vorhergehenden oder nachfolgenden Woche sowie im Anschluss an die tägliche Ruhezeit gewährt wird.[1]

Während der Ersatzruhe darf der Arbeitgeber die Arbeitnehmer vorübergehend zur Arbeit heranziehen, soweit dies notwendig ist, um dem Verderb von Gütern vorzubeugen oder um Betriebsstörungen zu vermeiden oder zu beseitigen; doch ist die Ersatzruhe spätestens in der folgenden Woche zu gewähren. Wenn eine solche Unterbrechung im Raum steht, sollte besonders geprüft werden, ob genau diese gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind und ob die Ersatzruhe rechtzeitig nachgeholt wird.[1]

Diese Antwort fasst den zitierten Gesetzestext in der auf Fedlex veröffentlichten Fassung zusammen. Prüfen Sie vor weiterem Handeln die aktuell in Kraft stehende Bestimmung und jede spätere Änderung.[1]

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