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Darf der Arbeitgeber die Ferien festlegen, zum Beispiel für Betriebsferien?

Ja. Der Arbeitgeber bestimmt den Zeitpunkt der Ferien. Dabei muss er auf die Wünsche des Arbeitnehmers soweit Rücksicht nehmen, als dies mit den Interessen des Betriebes oder Haushaltes vereinbar ist. Zudem sind die Ferien in der Regel im Verlauf des betreffenden Dienstjahres zu gewähren; wenigstens zwei Ferienwochen müssen zusammenhängen.

Der Zeitpunkt der Ferien wird grundsätzlich vom Arbeitgeber bestimmt. Das schliesst auch ein, dass der Betrieb Ferien zeitlich vorgibt. Diese Bestimmung ist aber nicht schrankenlos: Auf die Wünsche des Arbeitnehmers ist soweit Rücksicht zu nehmen, als dies mit den Interessen des Betriebes oder Haushaltes vereinbar ist. Massgeblich ist also eine Abwägung zwischen den betrieblichen Interessen und den geäusserten Ferienwünschen. Zu prüfen ist insbesondere, ob betriebliche Gründe der gewünschten Lage der Ferien entgegenstehen oder ob Rücksichtnahme möglich bleibt.[1]

Zusätzlich setzt das Gesetz Grenzen für die zeitliche Einordnung der Ferien. Die Ferien sind in der Regel im Verlauf des betreffenden Dienstjahres zu gewähren. Ausserdem müssen wenigstens zwei Ferienwochen zusammenhängen. Wenn Ferien zeitlich festgelegt werden, sollte deshalb kontrolliert werden, ob diese Vorgaben eingehalten sind. Besonders wichtig ist, dass trotz betrieblicher Planung wenigstens ein zusammenhängender Ferienblock von zwei Wochen bestehen bleibt und die Ferien grundsätzlich im betreffenden Dienstjahr bezogen werden können.[1]

Diese Antwort fasst den zitierten Gesetzestext in der auf Fedlex veröffentlichten Fassung zusammen. Prüfen Sie vor weiterem Handeln die aktuell in Kraft stehende Bestimmung und allfällige spätere Änderungen.[1]

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