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Welche Zinssätze gelten im Kanton Nidwalden für verspätete und vorausbezahlte Steuern?

Im Kanton Nidwalden beträgt der Verzugszinssatz 4.00 Prozent. Für Vorauszahlungen und für zu viel bezahlte Steuern beträgt der Zinssatz 0.00 Prozent. Für zu niedrige oder verspätete Zahlungen aller Steuern, Gebühren und Bussen gilt 0.00 Prozent.

Die Steuerverordnung des Kantons Nidwalden setzt den Verzugszinssatz auf 4.00 Prozent fest. Dieser Satz gilt für den Verzugszins nach dem Steuergesetz. Für verspätete Steuerzahlungen ist damit zwischen dem Verzugszins und weiteren Zinsarten zu unterscheiden, weil die Verordnung mehrere Zinssätze nebeneinander festlegt.[1]

Für Vorauszahlungen nach § 82 und für zu viel bezahlte Steuern nach § 83 beträgt der Zinssatz 0.00 Prozent. Ebenfalls 0.00 Prozent beträgt der Zinssatz für zu niedrige oder verspätete Zahlungen aller Steuern, Gebühren und Bussen nach § 84. Derselbe Zinssatz gilt auch für alle übrigen verzinslichen Beträge, die nicht bereits durch die anderen in der Verordnung genannten Zinsregeln erfasst sind. Für die Einordnung eines konkreten Falls ist deshalb zu prüfen, ob es um Verzugszins, Vorauszahlungen, zu viel bezahlte Steuern oder um zu niedrige oder verspätete Zahlungen nach § 84 geht.[1]

Diese Antwort fasst den zitierten Rechtstext zusammen, wie er in der Nidwaldner Gesetzessammlung veröffentlicht ist. Prüfen Sie vor einem Handeln die aktuell geltende Fassung der massgebenden Bestimmung und allfällige spätere Änderungen.[1]

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