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Bis wann muss eine Firma im Kanton Basel-Stadt die Steuererklärung einreichen?

Für juristische Personen gilt grundsätzlich: Die Steuererklärung ist bis 30. Juni des der Steuerperiode folgenden Kalenderjahrs abzugeben. Die Frist kann verlängert werden; eine Verlängerung über das Abgabejahr hinaus wird nur bei Vorliegen triftiger Gründe und bei Leistung einer angemessenen Akontozahlung bewilligt.

Für Firmen als juristische Personen gilt grundsätzlich eine klare Einreichungsfrist: Die Steuererklärung ist bis 30. Juni des der Steuerperiode folgenden Kalenderjahrs abzugeben. Damit nennt die Regel nicht einfach ein beliebiges Geschäftsjahrende, sondern knüpft ausdrücklich an die Steuerperiode und das folgende Kalenderjahr an. Massgeblich ist zudem, dass die Bestimmung ausdrücklich juristische Personen nennt; die für natürliche Personen erwähnte Frist bis 31. März ist davon zu unterscheiden.[1]

Eine Fristverlängerung ist möglich. Die Regel sagt aber auch, dass eine Verlängerung über das Abgabejahr hinaus nur unter zusätzlichen Voraussetzungen bewilligt wird: Es braucht triftige Gründe und eine angemessene Akontozahlung. Wer eine spätere Einreichung plant, sollte deshalb nicht nur prüfen, ob eine Verlängerung beantragt werden kann, sondern besonders, ob die strengeren Bedingungen für eine Verlängerung über das Abgabejahr hinaus erfüllt sind.[1]

Diese Antwort fasst den zitierten Rechtstext so zusammen, wie er in der Gesetzessammlung des Kantons Basel-Stadt veröffentlicht ist. Prüfen Sie vor weiterem Handeln unbedingt die aktuell geltende Fassung der Bestimmung und allfällige spätere Änderungen.[1]

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