Welche Frist gilt für die Steuererklärung einer Firma im Kanton Solothurn?
Für juristische Personen beträgt die Frist zum Einreichen der Steuererklärung in der Regel 90 Tage. Auf schriftliches und begründetes Gesuch kann das Kantonale Steueramt beziehungsweise die von ihm bezeichnete Dienststelle die Frist angemessen erstrecken.
Im Kanton Solothurn beträgt die Frist zum Einreichen der Steuererklärung für juristische Personen in der Regel 90 Tage. Für eine Firma als juristische Person gilt damit grundsätzlich diese Frist. Das Kantonale Steueramt beziehungsweise die von ihm bezeichnete Dienststelle kann die Frist auf schriftliches und begründetes Gesuch angemessen erstrecken. Massgeblich ist deshalb, ob die Firma als juristische Person steuerpflichtig ist und ob ein Fristerstreckungsgesuch rechtzeitig schriftlich und begründet gestellt wird.[1]
Das Kantonale Steueramt bestimmt, bis zu welchem Zeitpunkt Fristerstreckungsgesuche stillschweigend bewilligt werden. Für weitergehende Fristerstreckungen wird beim Steuerpflichtigen eine Gebühr von 30 Franken erhoben. Wird die ordnungsgemässe Steuererklärung nicht fristgerecht eingereicht, werden Steuerpflichtige gemahnt; je Mahnung wird eine Gebühr von 60 Franken erhoben. Bleiben die Mahnungen erfolglos, werden die Steuerpflichtigen gebüsst. Vor einem Vorgehen ist daher zu prüfen, welche Einreichungsfrist im konkreten Verfahren angesetzt wurde, bis wann ein Gesuch stillschweigend bewilligt wird und ob bereits Gebührenfolgen ausgelöst werden.[1]
Diese Antwort fasst den zitierten Rechtstext in der amtlichen Gesetzessammlung des Kantons Solothurn zusammen. Prüfen Sie vor weiterem Handeln die aktuell geltende Fassung der Bestimmung und allfällige spätere Änderungen.[1]