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Wie hoch ist der Verzugszins auf Steuern im Kanton Nidwalden?

Der Verzugszinssatz auf Steuern im Kanton Nidwalden beträgt 4.00 Prozent. Die Steuerverordnung knüpft diesen Satz an Art. 236 Abs. 2 des Steuergesetzes an.

Im Kanton Nidwalden beträgt der Verzugszinssatz gemäss Art. 236 Abs. 2 des Steuergesetzes 4.00 Prozent. Damit nennt die Verordnung zum Gesetz über die Steuern des Kantons und der Gemeinden (Steuerverordnung) den Satz ausdrücklich für Verzugszinsen auf Steuern. Daneben enthält dieselbe Bestimmung weitere Zinssätze für andere Fälle, etwa für Vorauszahlungen sowie für zu viel bezahlte Steuern, die je mit 0.00 Prozent festgesetzt sind.[1]

Für die Einordnung ist wichtig, die einzelnen Zinsarten auseinanderzuhalten: Der Verzugszins betrifft den in der Steuerverordnung genannten Fall nach Art. 236 Abs. 2 des Steuergesetzes und beträgt 4.00 Prozent. Davon getrennt regelt die Steuerverordnung den Zinssatz für Vorauszahlungen gemäss § 82 und zu viel bezahlte Steuern gemäss § 83 mit 0.00 Prozent. Ebenfalls 0.00 Prozent gelten für zu niedrige oder verspätete Zahlungen aller Steuern, Gebühren und Bussen gemäss § 84 sowie für alle übrigen verzinslichen Beträge, die nicht in den vorstehenden Absätzen geregelt sind. Vor einem Vorgehen ist deshalb zu prüfen, welche Zinsart auf den konkreten Betrag angewendet wird.[1]

Diese Antwort fasst den zitierten Rechtstext zusammen, wie er in der Nidwaldner Gesetzessammlung veröffentlicht ist. Prüfen Sie vor einem Handeln die aktuell geltende Fassung der Bestimmung und jede spätere Änderung.[1]

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