Wie hoch ist die Verrechnungssteuer auf Dividenden in der Schweiz?
Auf Kapitalerträgen beträgt die Verrechnungssteuer 35 Prozent der steuerbaren Leistung. Dividenden fallen grundsätzlich unter Kapitalerträge. Der zitierte Gesetzestext nennt zudem die Möglichkeit, dass der Bundesrat diesen Satz auf ein Jahresende auf 30 Prozent herabsetzen kann, wenn die dort genannten Voraussetzungen erfüllt sind.
Für Dividenden ist im zitierten Gesetzestext der Satz für Kapitalerträge massgeblich. Dort steht: «Die Steuer beträgt: a. auf Kapitalerträgen …: 35 Prozent der steuerbaren Leistung.» Damit beantwortet der veröffentlichte Wortlaut die Grundfrage mit 35 Prozent der steuerbaren Leistung. Die Norm unterscheidet daneben andere Kategorien mit anderen Sätzen, etwa Leibrenten und Pensionen sowie sonstige Versicherungsleistungen; für Dividenden ist aber die Kategorie «Kapitalerträge» entscheidend.[1]
Wichtig ist der Vorbehalt im selben Artikel: «Der Bundesrat kann den in Absatz 1 Buchstabe a festgesetzten Steuersatz auf ein Jahresende auf 30 Prozent herabsetzen, wenn es die Entwicklung der Währungslage oder des Kapitalmarktes erfordert.» Das ist keine allgemeine Aussage, dass stets 30 Prozent gelten, sondern nur eine gesetzlich vorgesehene Möglichkeit unter den ausdrücklich genannten Bedingungen. Wenn Sie die aktuelle Höhe für einen konkreten Zeitpunkt prüfen wollen, sollten Sie deshalb den derzeit in Kraft stehenden Wortlaut und allfällige spätere Änderungen kontrollieren.[1]
Diese Antwort fasst den zitierten Gesetzestext zusammen, wie er auf Fedlex veröffentlicht ist. Prüfen Sie vor weiterem Handeln unbedingt die aktuell in Kraft stehende Bestimmung und jede spätere Änderung.[1]