SchweizDE

Ab welchem Zinsbetrag wird auf einem Bankkonto Verrechnungssteuer abgezogen?

Für Zinsen von Kundenguthaben gilt eine Ausnahme, wenn der Zinsbetrag für ein Kalenderjahr 200 Franken nicht übersteigt. Daraus folgt: Übersteigt der Zinsbetrag diese Grenze nicht, sind diese Zinsen von der Verrechnungssteuer ausgenommen; für die genaue Anwendung ist insbesondere das Kalenderjahr und gegebenenfalls eine Zusammenrechnung mehrerer Guthaben bei derselben Bank oder Sparkasse zu prüfen.

Bei Zinsen von Kundenguthaben nennt das Gesetz ausdrücklich eine Freigrenze: Von der Steuer ausgenommen sind «die Zinsen von Kundenguthaben, wenn der Zinsbetrag für ein Kalenderjahr 200 Franken nicht übersteigt». Entscheidend ist damit nicht ein monatlicher Betrag, sondern der Zinsbetrag für ein Kalenderjahr. Wird diese Voraussetzung erfüllt, greift die gesetzliche Ausnahme für diese Zinsen. Für Bankkonten ist deshalb zuerst zu prüfen, ob es sich um Zinsen von Kundenguthaben handelt und ob der Zinsbetrag für das betreffende Kalenderjahr die Schwelle von 200 Franken nicht übersteigt.[1]

Zusätzlich sieht das Gesetz vor, dass Zinsen verschiedener Kundenguthaben zusammenzurechnen sein können, wenn sie von einem Gläubiger oder Verfügungsberechtigten bei der gleichen Bank oder Sparkasse unterhalten werden. Die Verordnung kann eine solche Zusammenrechnung vorschreiben; bei offenbarem Missbrauch kann die ESTV sie im Einzelfall anordnen. Deshalb genügt es nicht immer, jedes einzelne Konto isoliert zu betrachten. Zu kontrollieren sind insbesondere, ob mehrere Guthaben bei derselben Bank oder Sparkasse bestehen und ob dieselbe Person Gläubiger oder verfügungsberechtigt ist. Daneben enthält der Artikel weitere Ausnahmen für andere Sachverhalte; deren Anwendung sollte anhand der vollständigen Bestimmung geprüft werden.[1]

Diese Antwort fasst den zitierten Gesetzestext in der auf Fedlex veröffentlichten Fassung zusammen. Prüfen Sie vor weiterem Handeln die aktuell in Kraft stehende Bestimmung und jede spätere Änderung.[1]

Steuern Sie Ihre Administration mit Numezis

Ein überwachter Agent, der diese Regeln im Tagesgeschäft anwendet: Buchhaltung, MWST, Löhne.

Der Numezis-Agent nimmt diese Frage mit Ihrem Firmenkontext auf: belegte Antwort, dann die passende Aktion in Ihrer Verwaltung vorbereitet. Ein kostenloses Konto genügt für den Start — keine Kreditkarte, und Ihre Frage bleibt privat. MWST in Numezis entdecken