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Wie hoch ist die Minimalsteuer für Kapitalgesellschaften im Kanton Luzern?

Kapitalgesellschaften entrichten im Kanton Luzern anstelle der ordentlichen Steuern eine Minimalsteuer von 1 Promille des Steuerwerts der im Kanton Luzern gelegenen Grundstücke, wenn dieser Betrag die ordentlichen Steuern übersteigt. Zudem entrichten Kapitalgesellschaften eine Minimalsteuer von 500 Franken, wenn dieser Betrag die sich nach den massgebenden Regeln ergebenden Steuern übersteigt.

Nach dem Steuergesetz (StG) entrichten Kapitalgesellschaften anstelle der ordentlichen Steuern eine Minimalsteuer von 1 Promille des Steuerwerts der im Kanton Luzern gelegenen Grundstücke, wenn der Minimalsteuerbetrag die sich nach den ordentlichen Regeln ergebenden Steuern übersteigt. Massgebend ist der Steuerwert am Ende der Steuerperiode. Für die Höhe der Minimalsteuer auf Grundstücken kommt es damit auf den Steuerwert der im Kanton Luzern gelegenen Grundstücke und auf den Vergleich mit den ordentlichen Steuern an.[1]

Von dieser Minimalsteuer auf Grundstücken sind Grundstücke von Kapitalgesellschaften ausgenommen, welche die Voraussetzungen für die Bundeshilfe gemäss den Artikeln 51 und 52 des Wohnbau- und Eigentumsförderungsgesetzes erfüllen. Ebenfalls ausgenommen sind Grundstücke von Kapitalgesellschaften, auf denen sich zur Hauptsache der Betrieb eines nach kaufmännischer Art geführten Unternehmens der Eigentümerin oder einer diese beherrschenden natürlichen oder juristischen Person abwickelt, sofern letztere mindestens einen Viertel des Steuerwertes des Grundstücks selber als Kapital eingelegt hat. Die blosse Verwaltung und Nutzung des Grundstücks als Kapitalanlage oder der Handel damit gelten nicht als Betrieb.[1]

Zusätzlich entrichten Kapitalgesellschaften anstelle der ordentlichen Steuern eine Minimalsteuer von 500 Franken, wenn dieser Betrag die sich nach den Regeln über die ordentlichen Steuern sowie über die Minimalsteuer auf Grundstücken und deren Ausnahmen ergebenden Steuern übersteigt. Für die praktische Einordnung ist deshalb zu prüfen, welcher Betrag im konkreten Vergleich höher ist und ob eine der gesetzlich genannten Ausnahmen für Grundstücke eingreift.[1]

Diese Antwort fasst den zitierten Gesetzestext zusammen, wie er in der Systematischen Rechtssammlung des Kantons Luzern veröffentlicht ist. Prüfen Sie vor einem Handeln die aktuell geltende Fassung der Bestimmung und jede spätere Änderung.[1]

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