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Wie hoch ist die Mindeststeuer für Kapitalgesellschaften im Kanton St. Gallen?

Für Kapitalgesellschaften gilt im Kanton St. Gallen ab dem fünften Geschäftsjahr nach der Gründung eine einfache Mindeststeuer von Fr. 100.–, wenn die einfachen Gewinn- und Kapitalsteuern zusammen diesen Betrag nicht erreichen.

Für Kapitalgesellschaften sieht das Steuergesetz des Kantons St. Gallen eine einfache Mindeststeuer von Fr. 100.– vor. Diese Regel gilt nicht von Anfang an, sondern erst ab dem fünften Geschäftsjahr nach der Gründung. Die Mindeststeuer greift zudem nur dann, wenn die einfachen Gewinn- und Kapitalsteuern zusammen diesen Betrag nicht erreichen. Liegt die Summe dieser einfachen Steuern mindestens auf diesem Niveau, kommt die Mindeststeuer nach dem Wortlaut der Bestimmung nicht zusätzlich zum Tragen.[1]

Der zitierte Artikel nennt neben Kapitalgesellschaften auch Genossenschaften. Für die hier angesprochenen Kapitalgesellschaften ist entscheidend, zwei Punkte zu prüfen: erstens, ob bereits das fünfte Geschäftsjahr nach der Gründung erreicht ist, und zweitens, wie hoch die einfachen Gewinn- und Kapitalsteuern zusammen ausfallen. Die Bestimmung spricht ausdrücklich von einer einfachen Mindeststeuer und knüpft ihre Anwendung an den Vergleich mit den einfachen Gewinn- und Kapitalsteuern. Für die konkrete Einordnung im Einzelfall sollte deshalb genau die aktuell geltende Fassung von Art. 99bis konsultiert werden.[1]

Diese Antwort fasst den zitierten Gesetzestext so zusammen, wie er in der Gesetzessammlung des Kantons St. Gallen veröffentlicht ist. Prüfen Sie vor weiterem Handeln unbedingt die derzeit geltende Fassung der Bestimmung und allfällige spätere Änderungen.[1]

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