Wie hoch ist die Mindeststeuer für Kapitalgesellschaften im Kanton Graubünden?
Für Kapitalgesellschaften gilt im Kanton Graubünden eine Mindeststeuer von 200 Franken. Sie wird ab dem fünften Geschäftsjahr nach der Gründung an Stelle der Gewinn- und Kapitalsteuer erhoben, wenn die Gewinn- und Kapitalsteuern diesen Betrag nicht erreichen.
Kapitalgesellschaften entrichten ab dem fünften Geschäftsjahr nach der Gründung an Stelle der Gewinn- und Kapitalsteuer eine Mindeststeuer von 200 Franken, wenn die Gewinn- und Kapitalsteuern diesen Betrag nicht erreichen. Dieselbe Regel nennt auch Genossenschaften. Für Kapitalgesellschaften ist damit die Höhe der Mindeststeuer mit 200 Franken festgelegt und an die genannte Voraussetzung geknüpft, dass die Gewinn- und Kapitalsteuern unter diesem Betrag liegen.[1]
Zu prüfen ist insbesondere, ob bereits das fünfte Geschäftsjahr nach der Gründung erreicht ist und wie hoch die Gewinn- und Kapitalsteuern im konkreten Steuerjahr ausfallen. Die Mindeststeuer tritt an Stelle der Gewinn- und Kapitalsteuer, sobald die gesetzlich genannte Schwelle von 200 Franken nicht erreicht wird. Massgeblich ist damit die gesetzliche Ordnung für Kapitalgesellschaften im Steuergesetz für den Kanton Graubünden.[1]
Diese Antwort fasst den zitierten Gesetzestext zusammen, wie er in der amtlichen Gesetzessammlung des Kantons Graubünden veröffentlicht ist. Prüfen Sie vor einem Handeln die aktuell geltende Fassung der Bestimmung und jede spätere Änderung.[1]