Wie hoch ist die Kapitalsteuer für Unternehmen im Kanton Basel-Stadt?
Im Kanton Basel-Stadt beträgt die Kapitalsteuer der juristischen Personen 1 Promille des steuerbaren Eigenkapitals. Für Vereine, Stiftungen, übrige juristische Personen und kollektive Kapitalanlagen gilt zudem, dass steuerbares Eigenkapital unter 50’000 Franken nicht besteuert wird; das steuerbare Kapital wird auf die nächsten 1000 Franken abgerundet.
Für juristische Personen beträgt die Kapitalsteuer 1 Promille des steuerbaren Eigenkapitals. Massgeblich ist damit nicht irgendein Buchwert, sondern das steuerbare Eigenkapital nach den anwendbaren steuerlichen Regeln. Für die konkrete Berechnung ist ausserdem zu beachten, dass das steuerbare Kapital jeweils auf die nächsten 1000 Franken abgerundet wird. Dadurch kann sich die effektiv veranlagte Bemessungsgrundlage gegenüber einem nicht gerundeten Betrag verändern.[1]
Eine besondere Nichtbesteuerung nennt die Vorschrift für Vereine, Stiftungen, übrige juristische Personen und kollektive Kapitalanlagen: Liegt deren steuerbares Eigenkapital unter 50’000 Franken, wird es nicht besteuert. Diese Ausnahme ist in der genannten Form auf genau diese Kategorien bezogen. Ob eine Organisation darunter fällt und welches steuerbare Eigenkapital im Einzelfall anzusetzen ist, sollte deshalb anhand der einschlägigen Einordnung und der geltenden Berechnungsregeln geprüft werden.[1]
Diese Antwort fasst den zitierten Rechtstext zusammen, wie er in der Gesetzessammlung des Kantons Basel-Stadt veröffentlicht ist. Prüfen Sie vor weiterem Handeln die aktuell geltende Fassung der Bestimmung und allfällige spätere Änderungen.[1]