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Wie hoch ist die Gewinnsteuer für Kapitalgesellschaften im Kanton Zürich?

Nach § 71 des Zürcher Steuergesetzes beträgt die Gewinnsteuer der Kapitalgesellschaften und Genossenschaften 7 Prozent des steuerbaren Gewinns.

Das Steuergesetz des Kantons Zürich regelt die Steuerberechnung für Kapitalgesellschaften und Genossenschaften in einem einzigen Satz: Die Gewinnsteuer der Kapitalgesellschaften und Genossenschaften beträgt 7 Prozent des steuerbaren Gewinns. Bemessungsgrundlage ist damit der steuerbare Gewinn, also der nach den steuerrechtlichen Korrekturen ermittelte Gewinn der Steuerperiode, nicht der Gewinn der Handelsbilanz. Der Satz gilt für Aktiengesellschaften, Gesellschaften mit beschränkter Haftung, Kommanditaktiengesellschaften und Genossenschaften gleich.[1]

Diese Bestimmung nennt den kantonalen Grundtarif der Gewinnsteuer. Für die tatsächliche Steuerbelastung einer Gesellschaft kommen die Steuerfüsse von Kanton und Gemeinde sowie die direkte Bundessteuer hinzu, die in anderen Bestimmungen geregelt sind. Vereine, Stiftungen und übrige juristische Personen werden nach eigenen Regeln besteuert. Für die Zahlung ist allein der Betrag auf der Steuerrechnung massgebend; eine Vorausberechnung dient nur der Planung.[1]

Diese Antwort fasst den zitierten Gesetzestext zusammen, wie er in der Offiziellen Gesetzessammlung des Kantons Zürich veröffentlicht ist. Prüfen Sie vor einem Handeln die aktuell geltende Fassung der Bestimmung und allfällige spätere Änderungen.[1]

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