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Wie hoch ist die einfache Gewinnsteuer für Kapitalgesellschaften im Kanton Bern?

Für Kapitalgesellschaften beträgt die einfache Gewinnsteuer im Kanton Bern 1,55 Prozent auf 20 Prozent des steuerbaren Reingewinnes, mindestens jedoch auf 11'100 Franken, 3,1 Prozent auf den weiteren 55'700 Franken und 4,6 Prozent auf dem übrigen Reingewinn. Restbeträge unter 100 Franken werden nicht berücksichtigt.

Für Kapitalgesellschaften und Genossenschaften gilt bei der einfachen Gewinnsteuer ein gestufter Tarif. Die einfache Steuer beträgt 1,55 Prozent auf 20 Prozent des steuerbaren Reingewinnes, mindestens jedoch auf 11'100 Franken. Auf den weiteren 55'700 Franken beträgt sie 3,1 Prozent. Auf dem übrigen Reingewinn beträgt sie 4,6 Prozent. Damit ordnet das Gesetz die einfache Gewinnsteuer nach drei Tarifstufen, die an den steuerbaren Reingewinn anknüpfen.[1]

Zusätzlich bestimmt das Gesetz, dass Restbeträge unter 100 Franken nicht berücksichtigt werden. Für die Anwendung des Tarifs ist deshalb zu prüfen, welcher steuerbare Reingewinn massgebend ist und wie die einzelnen Tarifstufen darauf anzuwenden sind. Die Regel betrifft Kapitalgesellschaften und Genossenschaften und nennt ausdrücklich die einfache Steuer für die Gewinnsteuer.[1]

Diese Antwort fasst den zitierten Rechtstext zusammen, wie er in der Bernischen Systematischen Gesetzessammlung veröffentlicht ist. Prüfen Sie vor weiterem Handeln die aktuell geltende Fassung der Bestimmung und allfällige spätere Änderungen.[1]

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