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In welcher Bandbreite liegt der Gewinnsteuersatz im Kanton Appenzell Innerrhoden?

Die Gewinnsteuer beträgt im Kanton Appenzell Innerrhoden 6.0 bis 11.5 Prozent vom steuerbaren Gewinn. Der Grosse Rat legt den Steuersatz jährlich fest. Für Gewinnanteile, die im folgenden Geschäftsjahr als Dividende ausgeschüttet werden, kann auf Antrag eine Reduktion um bis zu 50 Prozent gelten.

Die Gewinnsteuer beträgt 6.0 bis 11.5 Prozent vom steuerbaren Gewinn. Innerhalb dieser Bandbreite legt der Grosse Rat den Steuersatz jährlich fest. Für die konkrete Belastung ist deshalb nicht nur die gesetzliche Spannweite massgebend, sondern auch der jährlich festgelegte Satz. Die gesetzliche Regel nennt als Bemessungsgrundlage den steuerbaren Gewinn.[1]

Für Gewinnanteile, die im folgenden Geschäftsjahr in Form einer Dividende ausgeschüttet werden, kann der Gewinnsteuersatz gemäss Art. 67 Abs. 1 des Steuergesetzes auf Antrag um bis zu 50 Prozent reduziert werden. Auch hier legt der Grosse Rat den Prozentsatz der Reduktion jährlich in einem generellen Beschluss fest. Ob und in welchem Umfang eine Reduktion zur Anwendung kommt, ist daher anhand des jährlich festgelegten Beschlusses und der Voraussetzungen zur Dividendenausschüttung im folgenden Geschäftsjahr zu prüfen.[1]

Diese Antwort fasst den zitierten Rechtstext so zusammen, wie er in der Gesetzessammlung des Kantons Appenzell Innerrhoden veröffentlicht ist. Prüfen Sie vor jedem Handeln die aktuell in Kraft stehende Bestimmung und jede spätere Änderung.[1]

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