Wie hoch ist die Gewinnsteuer für Unternehmen im Kanton Basel-Stadt?
Im Kanton Basel-Stadt beträgt die Gewinnsteuer für juristische Personen während der genannten Übergangsperiode 6,5 Prozent auf den ersten 50 Millionen Franken des steuerbaren Reingewinnes. Für den Anteil des steuerbaren Reingewinnes über 50 Millionen Franken beträgt der Steuersatz 8,5 Prozent.
Das Gesetz über die direkten Steuern bestimmt für die Gewinnsteuer der juristischen Personen während der genannten Steuerperiode und der 9 darauffolgenden Steuerperioden einen gestaffelten Steuersatz. Die Gewinnsteuer beträgt 6,5 Prozent auf den ersten 50 Millionen Franken des steuerbaren Reingewinnes. Für den Anteil des steuerbaren Reingewinnes über 50 Millionen Franken beträgt der Steuersatz 8,5 Prozent. Damit knüpft die Steuer an den steuerbaren Reingewinn an und unterscheidet zwischen dem Gewinnanteil bis 50 Millionen Franken und dem darüberliegenden Gewinnanteil.[1]
Für besondere Konstellationen ordnet das Gesetz über die direkten Steuern zusätzliche Regeln zur Bestimmung des anwendbaren Gewinnsteuersatzes an. Juristische Personen, die nur für einen Teil ihres Gewinns im Kanton steuerpflichtig sind, entrichten die Steuern für die im Kanton steuerbaren Werte nach dem Steuersatz, der ihrem gesamten Gewinn vor internationaler und interkantonaler Steuerausscheidung entspricht. Juristische Personen, deren steuerbarer Reingewinn gemäss § 69b ermässigt wird, entrichten die Steuern nach dem Steuersatz, der ihrem gesamten Gewinn vor Anwendung von § 69b entspricht. Bei einem unter- oder überjährigen Geschäftsabschluss werden für die Bestimmung des Gewinnsteuersatzes nur die ordentlichen Gewinne auf zwölf Monate umgerechnet.[1]
Diese Antwort fasst den zitierten Gesetzestext zusammen, wie er in der Gesetzessammlung des Kantons Basel-Stadt veröffentlicht ist. Prüfen Sie vor weiterem Handeln die aktuell in Kraft stehende Fassung der massgebenden Bestimmung und allfällige spätere Änderungen.[1]