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Wie hoch ist die Gewinnsteuer für Kapitalgesellschaften im Kanton Schaffhausen?

Für Kapitalgesellschaften beträgt die Gewinnsteuer im Kanton Schaffhausen 2.7 Prozent auf den ersten Fr. 5'000'000.00 des Reingewinns, 5.925 Prozent auf den weiteren Fr. 10'000'000.00 des Reingewinns und bei Reingewinnen über Fr. 15'000'000.00 einheitlich 4.85 Prozent. In besonderen Fällen kann der Steuersatz auf Antrag im Zusammenhang mit ausländischen Beziehungen erhöht werden.

Für Kapitalgesellschaften gilt bei der Gewinnsteuer eine gestufte Regelung nach Höhe des Reingewinns. Die Steuer beträgt 2.7 Prozent auf den ersten Fr. 5'000'000.00 des Reingewinns. Auf den weiteren Fr. 10'000'000.00 des Reingewinns beträgt sie 5.925 Prozent. Für Reingewinne über Fr. 15'000'000.00 beträgt der Steuersatz einheitlich 4.85 Prozent. Die Regel nennt Kapitalgesellschaften und Genossenschaften und knüpft jeweils an den Reingewinn an. Für die Einordnung ist deshalb zu prüfen, in welche Stufe der Reingewinn fällt und ob die Voraussetzungen als Kapitalgesellschaft erfüllt sind.[1]

Zusätzlich sieht das Gesetz vor, dass der Steuersatz in besonderen Fällen auf Antrag im Zusammenhang mit ausländischen Beziehungen erhöht werden kann. Wer die Gewinnsteuer beurteilt, muss daher neben der Grundstaffel auch prüfen, ob ein solcher besonderer Fall vorliegt und ob ein Antrag gestellt wird. Maßgeblich sind die im Gesetz genannten Prozentansätze und die dort festgelegten Schwellen des Reingewinns.[1]

Diese Antwort fasst den zitierten Gesetzestext zusammen, wie er in der offiziellen Gesetzessammlung des Kantons Schaffhausen veröffentlicht ist. Prüfen Sie vor weiterem Handeln die aktuell geltende Fassung der Vorschrift und allfällige spätere Änderungen.[1]

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