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Wie hoch ist die einfache Kapitalsteuer für Unternehmen im Kanton Bern?

Die einfache Steuer der Kapitalsteuer beträgt im Kanton Bern 0,05 Promille. Für Vereine, Stiftungen und übrige juristische Personen beginnt die Besteuerung bei einem Eigenkapital von 80'000 Franken; Restbeträge des Kapitals unter 1000 Franken werden nicht berücksichtigt. Die Gewinnsteuer wird an die Kapitalsteuer angerechnet.

Nach dem Steuergesetz (StG) beträgt die einfache Steuer der Kapitalsteuer 0,05 Promille. Für Vereine, Stiftungen und übrige juristische Personen beginnt die Besteuerung bei einem Eigenkapital von 80'000 Franken. Restbeträge des Kapitals unter 1000 Franken werden nicht berücksichtigt. Damit nennt das StG sowohl den Satz der einfachen Kapitalsteuer als auch zwei Regeln zur Bemessung: den Beginn der Besteuerung für die genannten juristischen Personen und die Nichtberücksichtigung kleiner Restbeträge des Kapitals.[1]

Zusätzlich ordnet das StG an, dass die Gewinnsteuer an die Kapitalsteuer angerechnet wird. Für die praktische Einordnung ist deshalb zu prüfen, ob die eigene Gesellschaft unter die genannten juristischen Personen fällt, welches Eigenkapital massgebend ist und ob Restbeträge des Kapitals unter 1000 Franken vorliegen. Massgebend ist die aktuell geltende Fassung der kantonalen Vorschriften zur Kapital- und Gewinnsteuer im Kanton Bern.[1]

Diese Antwort fasst den zitierten Rechtstext zusammen, wie er in der Bernischen Systematischen Gesetzessammlung veröffentlicht ist. Prüfen Sie vor weiterem Handeln die derzeit geltende Fassung der Bestimmung und allfällige spätere Änderungen.[1]

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