Wie hoch ist die Kapitalsteuer für Kapitalgesellschaften im Kanton Nidwalden?
Für Kapitalgesellschaften gilt im Kanton Nidwalden eine feste Kapitalsteuer von 0.1 Promille des steuerbaren Eigenkapitals. Die Jahressteuer muss in allen Fällen unter Mitberücksichtigung der Gewinnsteuer mindestens Fr. 500.– betragen.
Das Gesetz über die Steuern des Kantons und der Gemeinden (Steuergesetz, StG) bestimmt für Kapitalgesellschaften eine feste Kapitalsteuer von 0.1 Promille des steuerbaren Eigenkapitals. Dieselbe Regel gilt auch für Genossenschaften sowie für Körperschaften gemäss der im StG genannten Kategorie. Für Kapitalgesellschaften ist damit die Höhe der Kapitalsteuer an das steuerbare Eigenkapital geknüpft; massgebend ist der im Steuerrecht als steuerbar behandelte Eigenkapitalbetrag.[1]
Zusätzlich ordnet das StG an, dass die Jahressteuer in allen Fällen unter Mitberücksichtigung der Gewinnsteuer mindestens Fr. 500.– zu betragen hat. Diese Mindesthöhe gilt nach der genannten Regel allgemein; ausgenommen sind Genossenschaften des kantonalen Rechts. Für Kapitalgesellschaften bedeutet das, dass neben dem Ansatz von 0.1 Promille des steuerbaren Eigenkapitals auch die gesetzliche Mindestjahressteuer zu beachten ist, wobei die Gewinnsteuer mitberücksichtigt wird.[1]
Diese Antwort fasst den zitierten Gesetzestext zusammen, wie er in der offiziellen Gesetzessammlung des Kantons Nidwalden veröffentlicht ist. Prüfen Sie vor weiterem Handeln die aktuell geltende Fassung der Bestimmung und jede spätere Änderung.[1]