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Wie hoch ist die Gewinnsteuer für Kapitalgesellschaften im Kanton Nidwalden?

Für Kapitalgesellschaften gilt im Kanton Nidwalden grundsätzlich eine feste Gewinnsteuer von 5.1 Prozent des Reingewinns. Besondere Regeln nennt das Gesetz für im Reingewinn enthaltene Grundstückgewinne sowie für Kapitalgesellschaften, die zu einem internationalen Konzern gehören.

Kapitalgesellschaften entrichten eine feste Gewinnsteuer von 5.1 Prozent des Reingewinns. Dieselbe Bestimmung erfasst auch Genossenschaften sowie Körperschaften gemäss Art. 65 Abs. 1 Ziff. 2. Für die Einordnung ist daher zu prüfen, ob tatsächlich eine Kapitalgesellschaft im Sinn dieser Vorschrift vorliegt und welcher Reingewinn für die Steuer massgebend ist. Die genannte Regel beschreibt den ordentlichen Steuersatz als feste Gewinnsteuer auf dem Reingewinn.[1]

Nicht jeder im Reingewinn enthaltene Gewinn bleibt bei dieser Gewinnsteuer. Enthält der massgebende Reingewinn Kapitalgewinne aus Veräusserung, Verwertung oder buchmässiger Aufwertung von Grundstücken, unterliegen diese der Grundstückgewinnsteuer gemäss Art. 141–152, soweit der Erlös den Erwerbspreis und die wertvermehrenden Aufwendungen übersteigt. Zusätzlich nennt das Gesetz eine Sonderregel für Kapitalgesellschaften oder Genossenschaften, die zu einem internationalen Konzern gehören: Dann wird der Steuersatz unter Berücksichtigung der direkten Bundessteuer auf den vom ausländischen Staat akzeptierten minimalen Steuersatz erhöht. Vor einer Beurteilung sollte deshalb insbesondere geprüft werden, ob Grundstückgewinne im Reingewinn enthalten sind und ob eine Zugehörigkeit zu einem internationalen Konzern vorliegt.[1]

Diese Antwort fasst die zitierte gesetzliche Regelung so zusammen, wie sie in der offiziellen Gesetzessammlung des Kantons Nidwalden veröffentlicht ist. Prüfen Sie vor weiterem Handeln unbedingt die aktuell geltende Fassung der Bestimmung und jede spätere Änderung.[1]

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