Wie hoch ist die direkte Bundessteuer auf dem Gewinn einer AG oder GmbH?
Die direkte Bundessteuer auf dem Gewinn von Kapitalgesellschaften beträgt 8,5 Prozent des Reingewinns. Dazu zählen AG und GmbH als Kapitalgesellschaften im Sinn des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer (DBG).
Das Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (DBG) bestimmt für Kapitalgesellschaften und Genossenschaften eine Gewinnsteuer von 8,5 Prozent des Reingewinns. Eine Aktiengesellschaft (AG) und eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) fallen als Kapitalgesellschaften unter diese Regel. Massgebend ist damit der Reingewinn als steuerliche Bemessungsgrundlage für die direkte Bundessteuer auf dem Gewinn.[1]
Für die Einordnung ist zu prüfen, ob die Gesellschaft als Kapitalgesellschaft erfasst ist und welcher Reingewinn für die direkte Bundessteuer massgebend ist. Das DBG nennt den Steuersatz unmittelbar als 8,5 Prozent des Reingewinns für Kapitalgesellschaften und Genossenschaften. Wer die konkrete Steuer berechnet, muss deshalb den nach dem DBG massgebenden Reingewinn der Gesellschaft feststellen und darauf den genannten Satz anwenden.[1]
Diese Antwort fasst den auf Fedlex veröffentlichten zitierten Gesetzestext zusammen. Prüfen Sie vor jedem Handeln die aktuell geltende Fassung der Bestimmung und jede spätere Änderung, bevor Sie sich darauf verlassen.[1]