Wie hoch ist die einfache Gewinnsteuer für Kapitalgesellschaften im Kanton Aargau?
Kapitalgesellschaften entrichten im Kanton Aargau als einfache Steuer 5,5 % auf dem steuerbaren Reingewinn. Bei grenzüberschreitenden Sachverhalten, insbesondere bei Zugehörigkeit zu einem internationalen Konzern, wird der Steuersatz unter Berücksichtigung der direkten Bundessteuer auf den vom ausländischen Staat akzeptierten minimalen Steuersatz erhöht.
Für Kapitalgesellschaften gilt im Kanton Aargau bei der Steuerberechnung: Sie entrichten als einfache Steuer 5,5 % auf dem steuerbaren Reingewinn. Dieselbe Regel nennt auch Genossenschaften. Massgebend ist damit der steuerbare Reingewinn als Bemessungsgrundlage der einfachen Steuer.[1]
Für grenzüberschreitende Sachverhalte gilt eine besondere Regel. Insbesondere bei Kapitalgesellschaften oder Genossenschaften, die zu einem internationalen Konzern gehören, wird der Steuersatz unter Berücksichtigung der direkten Bundessteuer auf den vom ausländischen Staat akzeptierten minimalen Steuersatz erhöht. Vor einem Vorgehen ist deshalb zu prüfen, ob ein grenzüberschreitender Sachverhalt vorliegt und ob die Gesellschaft zu einem internationalen Konzern gehört, weil dies den anzuwendenden Steuersatz beeinflusst.[1]
Diese Antwort fasst den zitierten Rechtstext so zusammen, wie er in der offiziellen Gesetzessammlung des Kantons Aargau veröffentlicht ist. Prüfen Sie vor einem Handeln die aktuell geltende Fassung der Vorschrift und jede spätere Änderung.[1]