Wie hoch ist die Gewinnsteuer je Einheit für Kapitalgesellschaften im Kanton Luzern?
Die Steuer je Einheit der Kapitalgesellschaften beträgt im Kanton Luzern 1,5 Prozent des Reingewinns. Bei grenzüberschreitenden Sachverhalten wird der Steuersatz erhöht, wenn ein anderer Staat oder Kanton für die steuerliche Anerkennung eine Mindeststeuerbelastung auf im Kanton besteuerten Gewinnen verlangt; dabei wird die direkte Bundessteuer berücksichtigt.
Für Kapitalgesellschaften beträgt die Steuer je Einheit 1,5 Prozent des Reingewinns. Dieselbe Regel gilt auch für Genossenschaften. Massgeblich ist damit der Reingewinn als steuerliche Bemessungsgrundlage für die Gewinnsteuer je Einheit im Kanton Luzern.[1]
Bei grenzüberschreitenden Sachverhalten gilt eine besondere Regel: Verlangt ein anderer Staat oder Kanton für die steuerliche Anerkennung eine Mindeststeuerbelastung auf im Kanton besteuerten Gewinnen von Kapitalgesellschaften oder Genossenschaften, wird der Steuersatz erhöht. Diese Erhöhung erfolgt unter Berücksichtigung der direkten Bundessteuer und richtet sich nach der vom andern Staat oder Kanton verlangten Mindeststeuerbelastung. Für die Anwendung ist deshalb zu prüfen, ob ein grenzüberschreitender Sachverhalt vorliegt und ob eine solche Mindeststeuerbelastung verlangt wird.[1]
Diese Antwort fasst den zitierten Rechtstext zusammen, wie er in der Systematischen Rechtssammlung des Kantons Luzern veröffentlicht ist. Prüfen Sie vor einem Handeln die aktuell geltende Fassung der Bestimmung und allfällige spätere Änderungen.[1]