Wie hoch ist die Gewinnsteuer für Kapitalgesellschaften im Kanton Obwalden?
Die Gewinnsteuer der Kapitalgesellschaften beträgt im Kanton Obwalden 6 Prozent des Reingewinns. Das Steuergesetz des Kantons Obwalden nennt denselben Steuersatz auch für Genossenschaften.
Das Steuergesetz des Kantons Obwalden bestimmt für Kapitalgesellschaften einen Steuersatz von 6 Prozent des Reingewinns. Derselbe Satz gilt auch für Genossenschaften. Für die Höhe der Gewinnsteuer ist damit der Reingewinn die massgebende Bemessungsgrundlage, auf die der gesetzliche Prozentsatz angewendet wird.[1]
Für die praktische Einordnung ist zu prüfen, ob es sich um eine Kapitalgesellschaft handelt und welcher Reingewinn nach den anwendbaren steuerlichen Regeln massgebend ist. Der gesetzliche Satz selbst ist mit 6 Prozent festgelegt. Wer die Steuerbelastung beurteilen will, muss deshalb insbesondere die zutreffende Einordnung der juristischen Person und den steuerlich massgebenden Reingewinn verifizieren.[1]
Diese Antwort fasst den zitierten Gesetzestext zusammen, wie er in der offiziellen Gesetzessammlung des Kantons Obwalden veröffentlicht ist. Prüfen Sie vor einem Handeln die aktuell in Kraft stehende Fassung der Bestimmung und jede spätere Änderung.[1]