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Muss sich ein neu gegründetes Unternehmen sofort für die MWST anmelden?

Nicht in jedem Fall. Unternehmen mit Sitz, Wohnsitz oder Betriebsstätte im Inland, die ihre Tätigkeit aufnehmen, sind von der Steuerpflicht befreit, wenn nach den Umständen anzunehmen ist, dass innerhalb der folgenden zwölf Monate die Umsatzgrenze aus Leistungen im In- und Ausland nicht erreicht wird. Ist das anfangs noch nicht beurteilbar, muss spätestens nach drei Monaten erneut beurteilt werden.

Ein neu gegründetes Unternehmen mit Sitz, Wohnsitz oder Betriebsstätte im Inland ist bei Aufnahme der Tätigkeit von der Steuerpflicht befreit, wenn zu diesem Zeitpunkt nach den Umständen anzunehmen ist, dass innerhalb der folgenden zwölf Monate die Umsatzgrenze nach Artikel 10 Absatz 2 Buchstabe a oder c des Bundesgesetzes über die Mehrwertsteuer aus Leistungen im In- und Ausland nicht erreicht wird. Die Regel gilt auch bei Ausweitung durch Geschäftsübernahme oder Eröffnung eines neuen Betriebszweiges. Massgebend ist somit die Einschätzung im Zeitpunkt der Aufnahme oder Ausweitung der Tätigkeit und die erwartete Entwicklung während der folgenden zwölf Monate.[1]

Kann bei Aufnahme der Tätigkeit noch nicht beurteilt werden, ob die Umsatzgrenze erreicht wird, so ist spätestens nach drei Monaten eine erneute Beurteilung vorzunehmen. Ergibt diese erneute Beurteilung, dass die Umsatzgrenze erreicht wird, so endet die Befreiung von der Steuerpflicht wahlweise auf den Zeitpunkt der Aufnahme oder Ausweitung der Tätigkeit oder auf den Zeitpunkt der erneuten Beurteilung, spätestens aber mit Beginn des vierten Monats. Bei Unternehmen, die bisher von der Steuerpflicht befreit waren, endet die Befreiung nach Ablauf des Geschäftsjahres, in dem die Umsatzgrenze erreicht wird. Wurde die für die Steuerpflicht massgebende Tätigkeit nicht während eines ganzen Jahres ausgeübt, so ist der Umsatz auf ein volles Jahr umzurechnen.[1]

Diese Antwort fasst den zitierten Rechtstext in der auf Fedlex veröffentlichten Fassung zusammen. Prüfen Sie vor weiterem Handeln die aktuell geltende Bestimmung und jede spätere Änderung, bevor Sie sich darauf verlassen.[1]

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