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Welcher MWST-Satz gilt für mehrere Leistungen zu einem Gesamtpreis?

Mehrere voneinander unabhängige Leistungen können bei einem Gesamtentgelt einheitlich nach der überwiegenden Leistung behandelt werden, wenn diese wertmässig mindestens 70 Prozent des Gesamtentgelts ausmacht. Wirtschaftlich eng zusammengehörende, unteilbare Leistungen werden nach dem Charakter der Gesamtleistung behandelt; Nebenleistungen steuerlich gleich wie die Hauptleistung.

Das Bundesgesetz über die Mehrwertsteuer (Mehrwertsteuergesetz, MWSTG) bestimmt zunächst, dass voneinander unabhängige Leistungen selbstständig behandelt werden. Werden mehrere voneinander unabhängige Leistungen zu einer Sachgesamtheit vereinigt oder als Leistungskombination angeboten, können sie einheitlich nach der überwiegenden Leistung behandelt werden, wenn sie zu einem Gesamtentgelt erbracht werden und die überwiegende Leistung wertmässig mindestens 70 Prozent des Gesamtentgelts ausmacht. Für die Einordnung ist deshalb zu prüfen, ob tatsächlich voneinander unabhängige Leistungen vorliegen, ob ein Gesamtentgelt vereinbart ist und ob die überwiegende Leistung die Schwelle von mindestens 70 Prozent erreicht.[1]

Das MWSTG behandelt Leistungen als einen einheitlichen wirtschaftlichen Vorgang, wenn sie wirtschaftlich eng zusammengehören und so ineinander greifen, dass sie als unteilbares Ganzes anzusehen sind. In diesem Fall richtet sich die Behandlung nach dem Charakter der Gesamtleistung. Daneben werden Nebenleistungen, namentlich Umschliessungen und Verpackungen, steuerlich gleich behandelt wie die Hauptleistung. Für die praktische Prüfung ist daher zu unterscheiden, ob mehrere selbstständige Leistungen vorliegen, ob eine Kombination mit überwiegender Leistung gegeben ist oder ob ein unteilbares Ganzes beziehungsweise eine Haupt- und Nebenleistung vorliegt.[1]

Diese Antwort fasst den auf Fedlex veröffentlichten zitierten Gesetzestext zusammen. Prüfen Sie vor weiterem Handeln die aktuell in Kraft stehende Fassung der Bestimmung und jede spätere Änderung, bevor Sie sich darauf verlassen.[1]

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