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Kann man bei Zahlungsschwierigkeiten eine Ratenzahlung der MWST beantragen?

Ja, eine Ratenzahlung kann grundsätzlich vereinbart werden, wenn die Zahlung der Steuer, Zinsen und Kosten innert der vorgeschriebenen Frist für die zahlungspflichtige Person mit einer erheblichen Härte verbunden ist. Die ESTV kann dafür auch eine angemessene Sicherheitsleistung verlangen.

Das Gesetz sieht Zahlungserleichterungen ausdrücklich vor. Wenn die Zahlung der Steuer, Zinsen und Kosten innert der vorgeschriebenen Frist für die zahlungspflichtige Person mit einer erheblichen Härte verbunden ist, kann die ESTV mit der steuerpflichtigen Person die Erstreckung der Zahlungsfrist oder Ratenzahlungen vereinbaren. Das bedeutet: Eine Ratenzahlung ist nicht automatisch geschuldet, sondern setzt eine Vereinbarung voraus. Maßgeblich ist nach dem Gesetz die erhebliche Härte bei fristgerechter Zahlung; die Regel nennt dabei nicht nur die Steuer selbst, sondern auch Zinsen und Kosten.[1]

Wichtig sind auch die Bedingungen dieser Erleichterung. Zahlungserleichterungen können von einer angemessenen Sicherheitsleistung abhängig gemacht werden. Zudem fallen sie dahin, wenn ihre Voraussetzungen wegfallen oder wenn die Bedingungen, an die sie geknüpft sind, nicht erfüllt werden. Wer eine Ratenzahlung anstrebt, sollte deshalb besonders sorgfältig prüfen, ob die gesetzlichen Voraussetzungen tatsächlich vorliegen und ob verlangte Bedingungen eingehalten werden können. Ebenfalls wichtig: Die Einreichung eines Antrags um Vereinbarung von Zahlungserleichterung hemmt die Vollstreckung nicht. Ein Gesuch stoppt also die Vollstreckung nicht schon durch seine Einreichung.[1]

Diese Antwort fasst den zitierten Gesetzestext in der auf Fedlex veröffentlichten Fassung zusammen. Prüfen Sie vor weiterem Handeln unbedingt die aktuell in Kraft stehende Bestimmung und jede spätere Änderung.[1]

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