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Ist der Arbeitgeber verpflichtet, seinen Angestellten einen Lohnausweis auszustellen?

Ja. Nach dem Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer muss der Arbeitgeber gegenüber dem Steuerpflichtigen schriftliche Bescheinigungen über seine Leistungen an Arbeitnehmer ausstellen. Bei einem unterjährigen Austritt muss der bisherige Arbeitgeber zudem auf Verlangen eine Bescheinigung mit den relevanten Angaben über die unselbstständige Erwerbstätigkeit ausstellen, soweit dies für die Umsetzung des jeweiligen internationalen Abkommens im Steuerbereich erforderlich ist.

Das Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (DBG) verpflichtet Arbeitgeber gegenüber dem Steuerpflichtigen zur Ausstellung schriftlicher Bescheinigungen über ihre Leistungen an Arbeitnehmer. Damit besteht eine gesetzliche Pflicht, Leistungen aus dem Arbeitsverhältnis schriftlich zu bescheinigen. Für die praktische Einordnung ist zu prüfen, welche Leistungen des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer zu bescheinigen sind und ob die Bescheinigung gegenüber dem Steuerpflichtigen ausgestellt wird.[1]

Zusätzlich gilt bei einem unterjährigen Austritt eine besondere Regel: Der bisherige Arbeitgeber muss dem Arbeitnehmer im Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses auf dessen Verlangen eine Bescheinigung mit den relevanten Angaben über die unselbstständige Erwerbstätigkeit ausstellen, die für die Umsetzung des jeweiligen internationalen Abkommens im Steuerbereich erforderlich sind. Massgeblich sind damit der unterjährige Austritt, das Verlangen des Arbeitnehmers und der Bezug zu einem internationalen Abkommen im Steuerbereich. Die Einzelheiten regelt das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD).[1]

Diese Antwort fasst den auf Fedlex veröffentlichten zitierten Gesetzestext zusammen. Prüfen Sie vor weiterem Handeln die aktuell in Kraft stehende Fassung der massgebenden Bestimmung und jede spätere Änderung, bevor Sie sich darauf verlassen.[1]

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