Wie lange bleibt ein Arbeitnehmer nach Ende des Arbeitsverhältnisses gegen Unfall versichert?
Die Unfallversicherung endet mit dem 31. Tag nach dem Tag, an dem der Anspruch auf mindestens den halben Lohn aufhört. Der Versicherer hat dem Versicherten die Möglichkeit zu bieten, die Versicherung durch besondere Abrede bis zu sechs Monaten zu verlängern.
Nach dem Bundesgesetz über die Unfallversicherung (UVG) endet die Versicherung mit dem 31. Tag nach dem Tag, an dem der Anspruch auf mindestens den halben Lohn aufhört. Für die Dauer nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses ist damit entscheidend, wann der Anspruch auf mindestens den halben Lohn endet. Die gesetzliche Regel knüpft also nicht einfach an den letzten Arbeitstag an, sondern an das Ende dieses Lohnanspruchs.[1]
Das UVG sieht zudem vor, dass der Versicherer dem Versicherten die Möglichkeit zu bieten hat, die Versicherung durch besondere Abrede bis zu sechs Monaten zu verlängern. Wer den Versicherungsschutz nach dem gesetzlichen Ende weiterführen will, sollte deshalb prüfen, ob eine solche besondere Abrede angeboten wird und für welchen Zeitraum sie abgeschlossen werden kann.[1]
Das UVG bestimmt ausserdem, dass die Versicherung ruht, wenn der Versicherte der Militärversicherung oder einer ausländischen obligatorischen Unfallversicherung untersteht. Für die Einordnung des eigenen Versicherungsschutzes ist deshalb auch zu prüfen, ob während dieser Zeit eine solche andere obligatorische Unfallversicherung besteht.[1]
Diese Antwort fasst den zitierten Gesetzestext in der auf Fedlex veröffentlichten Fassung zusammen. Prüfen Sie vor weiterem Handeln die aktuell in Kraft stehende Bestimmung und jede spätere Änderung, bevor Sie sich darauf verlassen.[1]