Muss der Arbeitgeber den Unfall eines Angestellten dem Versicherer melden?
Ja. Der Arbeitgeber muss dem Versicherer unverzüglich Mitteilung machen, sobald er erfährt, dass ein Versicherter seines Betriebes einen Unfall erlitten hat, der eine ärztliche Behandlung erfordert, eine Arbeitsunfähigkeit oder den Tod zur Folge hat.
Massgeblich ist, ob der Unfall die im Gesetz genannten Folgen hat. Der Arbeitgeber hat dem Versicherer unverzüglich Mitteilung zu machen, sobald er erfährt, dass ein Versicherter seines Betriebes einen Unfall erlitten hat, der eine ärztliche Behandlung erfordert, eine Arbeitsunfähigkeit oder den Tod zur Folge hat. Die Meldepflicht des Arbeitgebers knüpft also nicht an jeden beliebigen Vorfall an, sondern an diese ausdrücklich genannten Fälle und daran, dass der Arbeitgeber davon erfährt.[1]
Daneben nennt das Gesetz auch eine Meldepflicht des versicherten Arbeitnehmers: Dieser hat seinem Arbeitgeber oder dem Versicherer den Unfall unverzüglich zu melden, wenn er eine ärztliche Behandlung erfordert oder eine Arbeitsunfähigkeit zur Folge hat. Für die Frage, ob der Arbeitgeber melden muss, spricht das dafür, den konkreten Unfall danach zu prüfen, ob genau diese gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind und ob der Arbeitgeber bereits Kenntnis davon hat. Im Todesfall sieht das Gesetz zudem besondere Meldepflichten der anspruchsberechtigten Hinterlassenen vor.[1]
Diese Antwort fasst den zitierten Gesetzestext in der auf Fedlex veröffentlichten Fassung zusammen. Prüfen Sie vor weiterem Handeln die aktuell in Kraft stehende Bestimmung und allfällige spätere Änderungen.[1]