SchweizDE

Gibt es im Kanton Bern eine Geburts- oder Adoptionszulage?

Ja. Das Gesetz über die Familienzulagen (KFamZG) bestimmt, dass die Familienausgleichskassen Geburts- und Adoptionszulagen ausrichten können. Es handelt sich um eine freiwillige Leistung der Familienausgleichskassen.

Im Kanton Bern sieht das Gesetz über die Familienzulagen (KFamZG) vor, dass die Familienausgleichskassen über die ordentlichen Familienzulagen hinaus freiwillige Leistungen vorsehen können. Dazu gehört ausdrücklich, dass sie Geburts- und Adoptionszulagen ausrichten können. Die Regel ordnet diese Leistungen den freiwilligen Leistungen zu und knüpft sie an die Familienausgleichskassen.[1]

Damit ist im bernischen Recht festgelegt, dass Geburts- und Adoptionszulagen möglich sind. Ob eine solche Zulage tatsächlich ausgerichtet wird, ist nach dieser Regel bei der zuständigen Familienausgleichskasse zu prüfen. Zu verifizieren sind insbesondere die konkrete Ausgestaltung der Kasse und die dafür geltenden Voraussetzungen, soweit sie von der Kasse vorgesehen werden.[1]

Diese Antwort fasst den zitierten Rechtstext zusammen, wie er in der Bernischen Systematischen Gesetzessammlung veröffentlicht ist. Prüfen Sie vor weiterem Handeln die aktuell geltende Fassung der Bestimmung und allfällige spätere Änderungen.[1]

Steuern Sie Ihre Administration mit Numezis

Ein überwachter Agent, der diese Regeln im Tagesgeschäft anwendet: Buchhaltung, MWST, Löhne.

Der Numezis-Agent nimmt diese Frage mit Ihrem Firmenkontext auf: belegte Antwort, dann die passende Aktion in Ihrer Verwaltung vorbereitet. Ein kostenloses Konto genügt für den Start — keine Kreditkarte, und Ihre Frage bleibt privat. Schweizer Lohnbuchhaltung entdecken