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Wie hoch ist der Beitragssatz der Familienausgleichskasse Uri?

Der Beitragssatz der Familienausgleichskasse Uri beträgt 1.7 Prozent der AHV-pflichtigen Einkommen für die Finanzierung der Familienzulagen der Arbeitnehmenden und 1.3 Prozent der AHV-pflichtigen Einkommen für die Finanzierung der Familienzulagen der Selbstständigerwerbenden.

Für Arbeitnehmende nennt das Reglement einen Beitragssatz von 1.7 Prozent der AHV-pflichtigen Einkommen. Dieser Satz ist ausdrücklich auf die Finanzierung der Familienzulagen der Arbeitnehmenden bezogen. Massgeblich ist damit nicht irgendein Einkommen, sondern das AHV-pflichtige Einkommen. Zu prüfen ist deshalb im konkreten Zusammenhang vor allem, ob das betreffende Einkommen AHV-pflichtig ist und ob es um die Finanzierung der Familienzulagen der Arbeitnehmenden geht.[1]

Für Selbstständigerwerbende nennt das Reglement einen eigenen, davon abweichenden Beitragssatz von 1.3 Prozent der AHV-pflichtigen Einkommen. Auch hier ist der Anknüpfungspunkt ausdrücklich das AHV-pflichtige Einkommen, und der Satz gilt für die Finanzierung der Familienzulagen der Selbstständigerwerbenden. Daneben regelt dieselbe Bestimmung noch die Finanzierung der Zulagen für nichterwerbstätige Bezügerinnen und Bezüger über eine Rechnungsstellung an den Kanton sowie eine Entschädigung des Verwaltungsaufwands mit 3 Prozent der in Rechnung gestellten Zulagen. Diese Angaben ändern jedoch nichts an den genannten Beitragssätzen für Arbeitnehmende und Selbstständigerwerbende.[1]

Diese Antwort fasst den zitierten Rechtstext so zusammen, wie er in der Amtlichen Rechtssammlung des Kantons Uri veröffentlicht ist. Prüfen Sie vor weiterem Handeln die aktuell geltende Fassung der Bestimmung und allfällige spätere Änderungen.[1]

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